Medieninformation Dienstag, 21.01.2025, 14:27 Bürokratieabbau: Landesregierung beschließt Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes Änderung des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes soll mit 1.6.2025 in Kraft treten
Bregenz (VLK) - Die Vorarlberger Landesregierung hat in ihrer heutigen (21. Jänner) Sitzung eine weitere wichtige Maßnahme zur Entbürokratisierung gesetzt: Mit dem Beschluss der Regierungsvorlage zur Änderung des Land- und Forstwirtschaftsförderungsgesetzes und deren Weiterleitung an den Landtag wurden die Weichen für die Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes mit 1. Juni 2025 gestellt. Landeshauptmann Markus Wallner betonte, dass dies einen weiteren Schritt auf dem Weg der neuen Landesregierung zur Reduzierung bürokratischer Hürden und der Vereinfachung der Förderstrukturen markiere. Für die Bäuerinnen und Bauern bringt das mehr Effizienz, ist Landesrat Christian Gantner überzeugt.
Mit der Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes (BSG) wird ein Förderinstrument für bäuerliche Familienbetriebe außer Kraft gesetzt, das seinerzeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Entwicklung der Landwirtschaft geleistet hat. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass das Gesetz nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Landwirtschaft entspricht. Auch die damit verbundenen bestehenden Veräußerungs- und Belastungsbeschränkungen sowie Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte werden aufgehoben. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung der Verwaltung und eine Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Betriebe. Die Landesregierung wird alle zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens anhängigen Verfahren formlos einstellen und die Betroffenen entsprechend informieren.
Der Landeshauptmann erklärte: „Die Abschaffung des BSG ist ein klares Signal in Sachen Bürokratieabbau: Wir beseitigen unnötige Parallelstrukturen und reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung und Modernisierung unserer Förderlandschaft.“ Landesrat Christian Gantner ergänzte: „Die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Mit der Abschaffung des BSG schaffen wir moderne und zeitgemäße Strukturen, die den Betrieben und einer effizienteren Verwaltung zugutekommen.“
Das BSG diente in der Vergangenheit als spezifisches Förderungsinstrument für strukturverbessernde Maßnahmen, hat aber in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren. In Vorarlberg gibt es rund 450 aktive bäuerliche Familienbetriebe, denen auf der Grundlage des BSG Förderungen gewährt wurden. Aktuell profitieren gerade noch rund 10 Prozent dieser 450 Betriebe von den Förderungen des BSG. Die Abschaffung des Gesetzes wird nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch zur Rechtsbereinigung beitragen.
Die Landesregierung, so Wallner und Gantner unisono, setzt damit ein klares Zeichen für eine effizientere und zeitgemäße Verwaltungspraxis, die den Bedürfnissen der bäuerlichen Betriebe besser gerecht wird.
- Redaktion
- Mathias Bertsch