Presseaussendung · 25.07.2024 Auch bei Rot freie Fahrt: Weitere Erleichterung für Radfahrende startet in Vorarlberg Neue Verkehrsschilder in Bregenz angebracht

Veröffentlichung
Donnerstag, 25.07.2024, 12:46 Uhr
Themen
Mobilität/Fahrrad/Zadra
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Was in vielen Ländern Europas schon üblich und in Wien bereits an über 330 Kreuzungen möglich ist, kommt nun auch nach Vorarlberg: In Bregenz wurden bei der Kreuzung L190 Römerstraße / L2 Josef-Huter-Straße die ersten sogenannten „Grünpfeile“ angebracht: Hier können Radfahrende künftig auch bei roter Ampel weiterfahren – nach einem kurzen Halt. Von Bregenz Zentrum kommend ist in Richtung Lauterach das Geradeausfahren bei Rot erlaubt - und von der Josef-Huter-Straße in die L190 in Richtung Bregenz Zentrum einbiegend, das Rechtsabbiegen bei Rot. Wichtig ist dabei: Querende FußgängerInnen haben Vorrang und es darf keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden in der freigegebenen Richtung erfolgen.

Mobilitätslandesrat Daniel Zadra begrüßt die Neuerung: „Endlich kommt der Grünpfeil auch nach Vorarlberg. Möglich wurden diese Erleichterungen für Radfahrende durch die novellierte Straßenverkehrsordnung. Die Verkehrsministerin hat hier zahlreiche wichtige Verbesserungen für Radfahrende erreichen können.“ Die Freifahrt bei Rot mache laut Zadra deutlich, dass der Radverkehr auch im realen Verkehrsgeschehen Vorteile genießt, teilweise schneller vorankommt und dadurch die Fahrtzeit verkürzt werden kann. „Komfort und Attraktivität des Radelns werden weiter gestärkt.“

In den Niederlanden gibt es eine ähnliche Regelung bereits seit 1991, viele andere Länder folgten, wie zuletzt auch Deutschland, die Schweiz und - mit der 33. Novelle der StVO - auch Österreich. Neben den Bestimmungen für die entsprechende Kennzeichnung der geeigneten Kreuzungen werden in der Straßenverkehrsordnung auch die Voraussetzungen geregelt, an welchen Stellen eine solche Bevorzugung des Radverkehrs möglich sein soll.

In Vorarlberg sieht das so aus: Bei insgesamt 13 Kreuzungen im Bezirk Bregenz und der Marktgemeinde Lustenau ist bei einer oder mehreren Relationen die Anbringung eines Grünpfeils laut einer verkehrstechnischen Prüfung möglich. Für diese wird nun nach und nach um Verordnung bei der zuständigen Behörde angesucht. Die Prüfung weiterer Kreuzungen im Bezirk Dornbirn, Feldkirch und Bludenz folgt in den kommenden Monaten.

Die Möglichkeit bei Rot weiterzufahren ist eine von vielen Verbesserungen für Radfahrende, welche durch die StVO-Novelle geschaffen wurden, wie beispielsweise:  

-    Begleitpersonen dürfen neben Kindern fahren: Wer mit Kindern unter 12 Jahren unterwegs ist, darf auf allen Straßen seither neben den Kindern fahren (Ausnahme Schienenstraßen). 
-    Überholabstand gesetzlich vorgegeben: Wenn Radfahrer und Radfahrerinnen überholt worden, ist verpflichtend ein Mindestabstand einzuhalten. Innerorts beträgt dieser 1,5 Meter, außerorts 2 Meter. 
-    Nebeneinander Radeln bei Tempo 30 erlaubt: Auf Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h dürfen überhaupt alle Radler und Radlerinnen nebeneinander fahren, solange sie damit das Überholen nicht verhindern oder den Verkehr mutwillig behindern. 
-    Gehsteige und Radwege dürfen durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden: Wenn direkt neben Gehsteig und Radweg Parkflächen angebracht sind, ragen Teile der Fahrzeuge oft in die Flächen für Fuß- und Radverkehr. Das ist nun nicht mehr erlaubt: Auf Radwegen gilt dieses Verbot absolut, auf Gehsteigen darf für kurze Ladetätigkeiten geparkt werden. In jedem Fall muss aber eine Mindestbreite von 1,5 Metern freigehalten werden.

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