Medieninformation Mittwoch, 11.12.2024, 13:58 Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität und des
Kanalisationsgesetzes geht in Begutachtung
Änderungsvorschläge bis 10. Jänner 2025 möglich

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase geschickt: Das Gesetz über eine Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität und des Kanalisationsgesetzes – Sammelnovelle. Bis Freitag, 10. Jänner 2025, ist der Entwurf auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf) einsehbar. Zudem kann bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und dem Amt der Landesregierung Einsicht genommen werden. Jede Person hat während der Begutachtungsfrist die Möglichkeit, Änderungsvorschläge über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular abzugeben.

Die Ausbringung von Klärschlamm auf Böden ist in Vorarlberg seit 1. Jänner 1999 nur noch in Form von Klärschlammdünger und seit 1. Jänner 2019 nur noch nach vorheriger Kompostierung zulässig. Seit längerer Zeit wird zunehmend weniger Klärschlammkompost bodenbezogen verwertet. So wurde etwa im Jahr 2023 nur mehr ca. 0,2 Prozent des in Vorarlberg jährlich anfallenden Klärschlamms in Form von Klärschlammkompost auf Böden in Vorarlberg ausgebracht. Untersuchungen in den vergangenen Jahren haben ergeben, dass Klärschlamm und Klärschlammkompost mit Schadstoffen wie poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Schwermetalle, Mikroplastik, pathogene Keime und Arzneimittelrückstände belastet sein können.

Mit der beabsichtigten Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bodenqualität soll die Ausbringung von Klärschlammkompost nun gänzlich verboten werden, um zusätzliche Schadstoffbelastungen des Bodens bestmöglich zu vermeiden. Es soll weiterhin einige Ausnahmen geben, insbesondere für bestimmte abgelegene Objekte, um Härtefälle zu vermeiden. Zudem sollen Anpassungen im Gesetz zum Schutz der Bodenqualität und im Kanalisationsgesetz erfolgen, um die Einheitlichkeit des Vollzugs zu verbessern.

Redaktion
Lucas Rührnschopf

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