Medieninformation Freitag, 06.11.2026, 13:02 Länder fordern Tempo bei Reformen und Bürokratieabbau Landeshauptleutekonferenz tagt in Mellau – Fokus auf Sicherheit, Energie und Bürokratieabbau

Unter dem Vorsitz von Landeshauptmann Markus Wallner kamen heute (6. November) alle neun Landeshauptleute Österreichs in Mellau zur Landeshauptleutekonferenz zusammen. Im Mittelpunkt standen vor allem der abgestimmte Ausbau von Kraftwerken, Netzen und Speichern, schnellere Genehmigungsverfahren und die Umsetzung konkreter Vorschläge zum Bürokratieabbau. Ein weiterer Schwerpunkt war die Reformpartnerschaft zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: Die Länder drängen darauf, offene Finanzierungsfragen vor gesetzlichen Änderungen verbindlich zu klären. Zudem wurde nach ausführlicher Diskussion eine gemeinsame Position zum Umgang mit unter-14-jährigen Straffälligen gefunden. Die zentralen Ergebnisse der Arbeitsgespräche erläuterten im Anschluss an die Konferenz Landeshauptmann Wallner, Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle und Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig.

„Starke Regionen. Zukunft gestalten.“ Unter diesem Motto steht der Vorarlberger Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz. „Dass heute alle neun Landeshauptleute in Mellau zusammengekommen sind und wir über Länder- und Parteigrenzen hinweg gemeinsame Beschlüsse gefasst haben, ist ein starkes Signal. Wir haben gezeigt, dass die Länder bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft Österreichs aktiv mitzugestalten. Jetzt geht es darum, dass aus unseren Beschlüssen auch konkrete Maßnahmen werden“, betont Landeshauptmann Markus Wallner.

Großer Schwerpunkt der Beratungen war die Sicherheit. Neben der Wehrpflichtreform und Drohnenabwehr wurde insbesondere über Jugendkriminalität und den Umgang mit unter 14-jährigen Straftätern diskutiert.
Der dringende Handlungsbedarf und die Sicherheitsanforderungen werden im Zusammenhang mit den verstärkten Fällen jugendlicher Straftäter seitens der Länder voll anerkannt. Vor diesem Hintergrund wird eine Anpassung der Jugendstrafgerichtsbarkeit auf Basis eines von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erarbeiteten Gesamtpakets unter Heranziehung von internationalen Beispielen eingefordert. Dies soll durch eine interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe erfolgen, die seitens der Bundesregierung raschest einzurichten ist.

In der Energiepolitik und beim Bürokratieabbau drängen die Länder auf rasche Entscheidungen. „Wir brauchen eine österreichweite Kraftwerksstrategie, die Versorgungssicherheit gewährleistet und unnötige Kosten verhindert. Und wir müssen endlich schneller werden: Wer die Energiewende will, muss die dafür notwendigen Projekte auch ermöglichen. Dass wichtige Infrastrukturvorhaben durch überbordende Vorschriften und langwierige Verfahren verzögert werden, können wir uns nicht länger leisten“, so Wallner. Zahlreiche konkrete Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau würden zudem seit geraumer Zeit auf ihre Umsetzung warten. „Die Hausaufgaben liegen beim Bund längst auf dem Tisch. Jetzt müssen sie auch erledigt werden.“

Ausführlich unterhalten wurde sich außerdem über die Reformpartnerschaft. „Wir halten am Ziel fest, bis Jahresende zu einem Ergebnis zu kommen. Bei Energie und Verfassungsfragen sind wir schon relativ weit. In anderen Bereichen, insbesondere bei der Finanzierung, fehlen noch entscheidende Vereinbarungen. Neue Aufgaben und Standards ohne gesicherte Finanzierung wird es mit uns nicht geben. Der Bund ist jetzt am Zug“, stellt der Landeshauptmann klar.

„Die Menschen erwarten sich zu Recht, dass die Politik Probleme löst und Reformen voranbringt. Daran müssen wir uns messen lassen. Unser Ziel sind spürbare Verbesserungen“, fasst Wallner zusammen. 

„Wir müssen Antworten liefern, wie wir das Leben der Menschen spürbar erleichtern. Deshalb ist es richtig, dass die Landeshauptleute partei- und länderübergreifend Tempo bei Reformen und Bürokratieabbau machen. Aus Tiroler Sicht sind insbesondere die Forderung nach Abschaffung der Flugabgabe, die Absicherung von kritischen Produktionskapazitäten wie die Antibiotika-Produktion im Tiroler Kundl und die nachhaltige Entlastung bei den Spritpreisen wesentlich“, so Landeshauptmann Mattle.

Landeshauptmann Michael Ludwig: „Die Landeshauptleutekonferenz ist kein Ort für Symbolpolitik. Sie ist ein Ort, an dem Österreich gestaltet wird. Hier kommen die Erfahrungen aus neun Bundesländern zusammen. Und hier wird aus unterschiedlichen Perspektiven eine gemeinsame Position. Ein Blick auf unsere heutige Tagesordnung zeigt, worum es geht: Energieversorgung, Wehrdienst, Bürokratieabbau, die Reformpartnerschaft. Das sind keine regionalen Randthemen. Das sind Fragen, die das ganze Land betreffen. Gerade bei solchen Themen zeigt sich: Wenn die Länder mit einer Stimme sprechen, hat das Gewicht. Diese Konferenz ist die Stimme der Länder. Und sie ist eine Stimme der Verantwortung für ganz Österreich. Ein herzliches Dankeschön an Vorarlberg und Landeshauptmann Markus Wallner für seine Vorsitzführung.“

Kraftwerke, Netze und Speicher gemeinsam ausbauen
Einer der Schwerpunkte der LH-Konferenz war die Energiepolitik. Die Länder fordern eine bundesweite Kraftwerksstrategie auf Grundlage belastbarer Prognosen zum künftigen Strombedarf. Kraftwerke, Netze und Speicher müssen abgestimmt und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Regionale Besonderheiten und bestehende Länderplanungen sind dabei zu berücksichtigen. Die Strategie muss über eine ausgeglichene Jahresbilanz hinaus auch die Versorgung im Winter sicherstellen. Dazu sind die unterschiedlichen Erzeugungsschwerpunkte – Photovoltaik eher im Sommer, Windenergie eher im Winter – und der saisonale Verbrauch zu berücksichtigen. „Wer heute in Energieinfrastruktur investiert, trifft Entscheidungen für Jahrzehnte. Unsere Unternehmen brauchen dafür eine verlässliche Richtung, damit aus Investitionsplänen konkrete Projekte werden. Die Kraftwerkstrategie ist im Regierungsprogramm des Bundes verankert“, betont Wallner.

Ein abgestimmter Ausbau soll vermeidbare Kosten für Haushalte und Unternehmen begrenzen. Dezentrale Anlagen sollen möglichst mit Speichern verbunden oder netzentlastend betrieben werden. Für Investitionen ins Übertragungsnetz und in überregionale Verteilnetze, die der Einbindung erneuerbarer Stromerzeugung dienen, sollen Bund, Länder und Netzbetreiber faire Finanzierungsmodelle prüfen. Weitere Eingriffe des Bundes in die Finanzgebarung der Landesenergieversorger für budgetäre oder branchenfremde Zwecke lehnen die Länder ab, um deren Investitionskraft zu erhalten.

Große Infrastruktur- und Energieprojekte schneller und rechtssicher genehmigen
Die Länder begrüßen die mit der geplanten Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) angestrebten Vereinfachungen und Beschleunigungen, verlangen aber weitere Verbesserungen: Ergebnisse strategischer Umweltprüfungen sollen stärker genutzt und Doppelprüfungen vermieden werden. Bei der Erneuerung oder Erweiterung bestehender Anlagen soll sich die Prüfung auf zusätzliche Auswirkungen beschränken. Aus Ausmaß der Untersuchungen muss frühzeitig verbindlich feststehen. „Kürzere Fristen allein bringen noch keine schnellere Genehmigung. Projektwerber müssen sich darauf verlassen können, dass die Anforderungen klar sind und Verfahren planbar bleiben“, betont Wallner.

Ihre Mitwirkungs-, Beschwerde- und Revisionsrechte bei Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken wollen die Länder verfassungsrechtlich absichern.

Beim Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) sind offene Anwendungsfragen und die Abgrenzung zum Landesrecht vor dem Inkrafttreten der neuen Verfahrensregelungen am 1. Jänner 2027 zu klären. Länder, die EU-Vorgaben bereits umgesetzt haben, dürfen durch die verspätete Umsetzung des Bundes nicht schlechter gestellt werden. Im Rahmen der Reformpartnerschaft sollen zudem die Kompetenzdeckungsklausel, die Gesetzgebungszuständigkeiten zum Bund verschiebt, und die darauf gestützten Grundsatzbestimmungen entfallen. 
 
Heizungstausch verlässlich fördern
Für den Ersatz fossiler Heizungen verlangen die Länder ausreichend dotierte, mehrjährig planbare und durchgehend zugängliche Bundesförderungen. Unterstützt werden sollen insbesondere Wärmepumpen, Holzheizungen und Anschlüsse an klimafreundliche Nah- und Fernwärme sowie klimafreundliche Fernkälte. Die bereits im Juli 2026 ausgeschöpften Bundesmittel zeigen den hohen Bedarf. Die inzwischen wieder verfügbare Förderung ist ein wichtiger Schritt, braucht aber eine längerfristige Absicherung. Bei Mehrfamilienhäusern müssen die besonderen technischen und organisatorischen Herausforderungen berücksichtigt werden.

Bürokratieabbau: Vorliegende Vorschläge umsetzen
Viele konkrete Entlastungsvorschläge der Länder warten seit Jahren auf ihre Umsetzung durch den Bund. Die Landeshauptleutekonferenz fordert, diese ergänzend zur Reformpartnerschaft vorrangig aufzugreifen. Dazu zählen einfachere digitale Behördenwege: Bereits vorhandene Daten sollen nach dem „Once-Only“-Prinzip nicht erneut vorgelegt werden müssen. Eingescannte Dokumente sollen auch bei privatrechtlichem Handeln der öffentlichen Hand, etwa bei Förderungen, volle Beweiskraft erhalten. Ein bundesweit abrufbares Verwaltungsstrafregister soll parallele Register und Meldepflichten ersetzen. Weitere Forderungen betreffen den kostenlosen Zugang zu Normen und Erleichterungen für Übungen und Einsatzflüge von Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen.

Reformpartnerschaft: Finanzierung vor Gesetzesbeschlüssen klären
Die Länder halten am Ziel eines ausgewogenen Ergebnisses der Reformpartnerschaft bis Ende 2026 fest. Voraussetzung für ihre Zustimmung sind verbindliche Vereinbarungen über Finanzierung, Höhe und Verteilung der Kosten sowie die gesetzliche Ausgestaltung. Diese Vereinbarungen müssen vor der gesetzlichen Umsetzung und vor allfälligen Gesetzesbeschlüssen vorliegen. Besonders betrifft das Elementarpädagogik, Schulpersonal und Gesundheit.

Bei bundesweiten Mindestqualitätsstandards in der Elementarpädagogik müssen zusätzliche Kosten automatisch durch entsprechende Bundesmittel abgegolten werden – unabhängig von der Finanzausgleichsperiode. Länder mit bereits höheren Ausbau- und Qualitätsstandards dürfen nicht schlechter gestellt werden.

Das Personal an allgemeinen Pflichtschulen soll künftig über die Bildungsdirektionen aus einer Hand gesteuert und vom Bund finanziert werden. Die finanziellen Auswirkungen sind vorab zu klären. Im Gesundheitsbereich geht es um eine stärker abgestimmte Planung und die engere Verbindung von Versorgungs- und Finanzierungsverantwortung. Die konkrete Finanzierung ist noch offen; einmalige Anschubfinanzierungen reichen nicht aus.
 
Wehrdienstreform rasch beschließen, Zivildienst absichern
Die Länder begrüßen angesichts der sicherheitspolitischen Lage die Verlängerung des Wehrdienstes. Bundesregierung und Parlamentsparteien sollen die Reform rasch beschließen, damit sie wie vorgesehen am 1. Jänner 2027 in Kraft treten kann. Die Landeshauptleutekonferenz hält eine rasche Entscheidung, die nicht die Attraktivität des Wehrdienstes und den Aufbauplan 2032+ gefährdet, für geboten.
Bei der Verlängerung des Zivildienstes muss das Verhältnis zum Wehrdienst gewahrt bleiben. Rettungswesen, Sozial- und Behindertenhilfe sowie Altenbetreuung brauchen weiterhin ausreichend Zivildiener. Ebenso sind die Anforderungen des Katastrophenschutzes und der Assistenzeinsätze in den Ländern zu berücksichtigen.

Flughafenstandorte stärken, Flugabgabe abschaffen
Die Länder fordern die Abschaffung der Flugabgabe. Sie sehen darin einen internationalen Wettbewerbsnachteil für Österreichs Flughäfen. Eine Entlastung soll bestehende Verbindungen absichern und neue Anbindungen ermöglichen. Das stärkt die internationale Erreichbarkeit der Regionen und damit Wirtschaft, Industrie und Tourismus – insbesondere den Geschäfts- und Kongresstourismus.

EU-Fördermittel ab 2028: Länder von Beginn an einbinden
Der Bund soll rasch die Koordinierungsstelle für den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) benennen und dessen Erarbeitung gemeinsam mit den Ländern starten. Darin sollen ab 2028 Förderbereiche wie Landwirtschaft, Regionalentwicklung, Soziales, Beschäftigung und Bildung gebündelt werden. Schwerpunkte und Mittelverteilung müssen im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt werden. Diese sollen mindestens im bisherigen Ausmaß von den Fördermitteln profitieren. Die Neuordnung soll zugleich die Förderabwicklung vereinfachen.

Spitalsfinanzierung: Mehreinnahmen fair zuordnen
Zur Absicherung der Spitäler fordern die Länder eine faire Beteiligung der Landesgesundheitsfonds an den zusätzlichen Einnahmen aus den erhöhten Krankenversicherungsbeiträgen der Pensionistinnen und Pensionisten. Die Krankenversicherungsbeiträge der PensionistInnen wurden 2025 von 5,1 auf 6 Prozent erhöht. Dadurch stehen den Krankenkassen von 2026 bis 2030 zusätzlich 2,69 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder erhalten daraus derzeit keinen entsprechenden Anteil.
Die Landeshauptleute bekräftigen daher ihre Forderung, den durch die Beitragserhöhung entstehenden Mehrertrag anteilig den Landesgesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen dort ankommen, wo ein wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung tatsächlich erbracht wird. 

Weitere Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz:
•    Digitale Behördenwege erleichtern: Im Personenstandswesen sollen mehr Anliegen digital erledigt werden können. Vorgaben zur Vorlage von Originalurkunden und zur persönlichen Abgabe von Erklärungen sind entsprechend zu modernisieren. RechtsanwältInnen sollen Fahrzeughalterabfragen bei der Vertretung ihrer MandantInnen verpflichtend automationsunterstützt durchführen, um die Bezirksverwaltungsbehörden zu entlasten.
•    Treibstoffpreise: Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auf, den sogenannten „Rakete-und-Feder-Effekt“ umfassend zu überprüfen und Gegenmaßnahmen zu setzen sowie eine Nachfolgeregelung für die derzeit bestehende Spritpreis-Bremse ab dem 1. Dezember 2026 umzusetzen, welche die Menschen in allen österreichischen Bundesländern gleichermaßen entlastet.
•    Rechtsinformationen für KI nutzbar machen: Der Bund soll KI-gestützte Recherche im Rechtsinformationssystem (RIS) prüfen und vollzugsrelevante Bundeserlässe zentral digital bereitstellen. Aktuelle, vollständige und maschinenlesbare Informationen sollen auch eigene KI-Assistenzsysteme der Länder ermöglichen.
•    Cybersicherheit risikogerecht regeln: Meldepflichten nach der geplanten Netz- und Informationssystemsicherheits-Verordnung sollen sich an den tatsächlichen Auswirkungen eines Vorfalls orientieren. Beim Risikomanagement werden verhältnismäßige Anforderungen sowie eine öffentliche Begutachtung des überarbeiteten Entwurfs verlangt.
•    Länder bei EU-Vorhaben frühzeitig beteiligen: Der Bund soll Länder und Gemeinden rechtzeitig über europäische Vorhaben, deren Auswirkungen und mögliche Zuständigkeitsfragen informieren. Diese Abschätzung dient der gemeinsamen Vorbereitung und begründet keine verbindliche Festlegung von Länderkompetenzen durch den Bund.
•    Drohnenabwehr: Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bund auf, seiner Verantwortung bei der Drohnenabwehr umfassend nachzukommen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ziel muss der Aufbau eines bundesweit einheitlichen Systems zur Erkennung und Abwehr von Drohnen sein, das ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und gleichzeitig zusätzliche finanzielle Belastungen für Länder, Städte und Gemeinden vermeidet. Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage darf es zu keiner Kostenabwälzung auf die Länder und Gemeinden kommen. 
•    EU-Vergabereform muss entlasten: Gefordert werden höhere EU-Schwellenwerte, flexible Vergabeverfahren und einfachere Gemeindekooperationen. Zusätzliche Kosten, Berichtspflichten und aufwendige IT-Systeme werden abgelehnt. Das Vergaberecht soll weiterhin durch Richtlinien statt durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung geregelt werden, um nationale Spielräume zu erhalten.
•    Kritische Produktionsstandorte absichern: Ein weiterer Antrag fordert, bestehende, strategisch wichtige Produktionskapazitäten wie die Penicillinproduktion in Kundl in Tirol langfristig zu sichern. Dafür braucht es geeignete europäische Förderinstrumente und faire Wettbewerbsbedingungen. Öffentliche Beschaffungen sollen neben dem Preis auch Qualität, Versorgungssicherheit und widerstandsfähige Lieferketten berücksichtigen. Standortmaßnahmen sind eng mit den Ländern abzustimmen.


 

Redaktion
Mathias Bertsch

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