Medieninformation Donnerstag, 25.06.2026, 13:55 LH Wallner & LR Gantner: „Naturschutz mit Hausverstand“ Bürokratieabbau im Naturschutz bringt Entlastung für Betriebe, Gemeinden und Landwirtschaft
Bregenz (VLK) – Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) wird überarbeitet, vereinfacht und entschlackt. Ziel ist, den Naturschutz zeitgemäß, praktikabel und bürgernah zu gestalten. Die Novelle steht für eine deutliche Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und bäuerlichen Familienbetrieben sowie Verwaltung: Durch zahlreiche Vereinfachungen, die Reduktion von Bewilligungspflichten und die Stärkung der Eigenverantwortung werden Verfahren beschleunigt. Gleichzeitig bleibt der Schutz des Naturraums gewährleistet. Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner betonen: „Wir schaffen einen Ausgleich zwischen Naturschutz, wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Bedürfnissen. Regeln müssen helfen, nicht hindern. Weniger Bürokratie, mehr Hausverstand – das ist unser Weg für ein lebenswertes Vorarlberg. Die GNL-Novelle setzt genau hier an: klarere Regeln, weniger Doppelgleisigkeiten, schnellere Entscheidungen.“
Das GNL wurde seit rund 30 Jahren in seinen inhaltlichen Grundzügen nicht wesentlich geändert. In dieser Zeit haben sich jedoch sowohl die gesellschaftlichen als auch die ökologischen Rahmenbedingungen verändert. Die Anwendung des Gesetzes war zuletzt zunehmend von komplexen Interessensabwägungen und teilweise sehr langen Verfahren geprägt. Dies führte bei allen Beteiligten gleichermaßen zu einem hohen Aufwand und dem Wunsch nach einem klaren und praxistauglicheren Gesetz. Mit dem Start des Novellierungsprozesses im Frühjahr 2025 wurden alle betroffenen Akteurinnen und Akteure – von den Bezirkshauptmannschaften über Interessensvertretungen bis hin zur Naturschutzanwaltschaft – eingebunden. Insgesamt wurden rund 100 Vorschläge gesammelt und bewertet, von denen 78 in die Novelle eingeflossen sind. Ein österreichweiter Vergleich der Bewilligungstatbestände hat ebenfalls stattgefunden.
Mit der Novelle werden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung deutlich entlastet. Die übliche Land- und Forstwirtschaft sowie Vorhaben in rechtskräftig gewidmeten Betriebsgebieten sind künftig weitgehend bewilligungsfrei. Hintergrund ist, dass die grundlegende Entscheidung über die Nutzung einer Fläche bereits im Rahmen der Raumplanung getroffen wird. Die Novelle trägt dieser Entscheidung Rechnung und vermeidet Doppelgleisigkeiten. Darüber hinaus werden bei bestehenden Bewilligungstatbeständen die Schwellenwerte teilweise erheblich angehoben, sodass viele bisher bewilligungspflichtige Vorhaben nun keiner Bewilligung mehr bedürfen. Verfahren werden künftig durch Verkürzung von Fristen sowie durch die Gleichstellung von Beteiligungs- und Beschwerderechten beschleunigt. Auch bei der Naturschutzabgabe gibt es Entlastungen und ihre Abwicklung wird vereinheitlicht. Die Novelle bringt eine tiefgehende Deregulierung, schafft mehr Rechtssicherheit, fördert Investitionen und stärkt die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Die Novelle soll im Sommer in Begutachtung gehen, mit dem Ziel, im Frühjahr 2027 in Kraft zu treten.
Landeshauptmann Wallner erklärt: „Wir haben genau hingeschaut und zugehört, wo es unnötige Hürden gibt, haben das Gesetz umfassend geprüft und setzen mit der Deregulierung gezielt dort an, wo Veränderungen möglich, sinnvoll, vor allem aber auch nötig sind. Das neue GNL bringt mehr Klarheit, mehr Tempo und mehr Eigenverantwortung, ohne den Schutz unserer Natur aus den Augen zu verlieren.“
Wesentliche Änderungen und Verbesserungen
1. Entlastung für Betriebe, Gemeinden und Landwirtschaft
Die Novelle sieht eine umfassende Deregulierung vor. Bestimmte Maßnahmen sollen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden, da in diesen Fällen unmittelbares Handeln zum Schutz von Menschen erforderlich ist (z. B. Katastrophenhilfe und Einsätze von Blaulichtorganisationen).
Bestimmte Maßnahmen sollen nahezu gänzlich von der Bewilligungspflicht befreit werden. Die Bebauung in Betriebsgebieten und Maßnahmen öffentlicher Dienststellen zum Schutz vor Lawinen, Wasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen u. dgl. ist künftig bewilligungsfrei, sofern keine unionsrechtlich geschützten Arten oder Natura-2000-Gebiete betroffen sind. Auch die übliche Land- und Forstwirtschaft wird in erheblichem Umfang bewilligungsfrei gestellt: Bewilligungspflichten bleiben nur mehr bestehen in Bezug auf unionsrechtlich geschützte Arten, Uferschutz, Biotopschutz (Auwälder, Moore, Magerwiesen, Quellen) und Schutzgebiete, einschließlich Natura-2000-Gebiete.
Zudem werden bei bestehenden Bewilligungspflichten die Schwellenwerte angehoben. Für folgende Angelegenheiten sind neue Schwellenwerte geplant:
- Der Uferschutzbereich an Fließgewässern wird vereinheitlicht und auf fünf Meter reduziert (bisher zehn Meter innerhalb und 20 Meter außerhalb bebauter Bereiche). Damit wird eine praxisnahe Regelung geschaffen, die den Schutz der Gewässer sicherstellt, ohne unnötige Einschränkungen für angrenzende Nutzungen zu verursachen.
- Bauwerke innerhalb des bebauten Bereichs benötigen nach dem GNL keine Bewilligung mehr (bisher war diese ab einer Fläche von 800 m2 oder einer Höhe von 15m bzw. 20m nötig).
- Bauwerke außerhalb bebauter Bereiche sind nach dem GNL erst ab einer überbauten Fläche von 2.000 m² (bisher 800 m²) oder einer Höhe von 20m bewilligungspflichtig.
- Parkplätze außerhalb bebauter Bereiche sind künftig erst ab 2.000 m² (bisher 800 m²) bewilligungspflichtig.
- Für Geländeveränderungen außerhalb bebauter Bereiche wird die Bewilligungspflicht auf 400 m² (bisher 100 m²) angehoben.
- Auch bei Straßen, Lager- und Ablagerungsplätzen werden die Schwellenwerte teils mehr als verdoppelt, was insbesondere für die Infrastrukturentwicklung im ländlichen Raum von Bedeutung ist.
„Hinter diesen wesentlichen Änderungen und Verbesserungen steckt deutlich mehr als die bloße Anpassung einzelner Schwellenwerte. Viele dieser Bestimmungen haben in der Praxis über Jahre hinweg zu einem hohen Aufwand für alle Beteiligten geführt und auch für entsprechenden Unmut gesorgt. Wir haben das vergangene Jahr genutzt, um jeden einzelnen Tatbestand genau zu prüfen, Rückmeldungen aus der Praxis aufzugreifen und auch jene Beispiele zu berücksichtigen, die immer wieder an uns herangetragen oder auch öffentlich diskutiert wurden. Dabei haben wir uns die Frage gestellt: ‚Wo wurde die grundlegende Entscheidung über die Nutzung einer Fläche bereits getroffen und wo können wir Verfahren vereinfachen, ohne die Schutzinteressen zu gefährden?‘“, so Landesrat Gantner.
2. Kürzere Verfahren für bessere Planbarkeit
Änderungen gibt es auch bei den Beteiligungs- und Beschwerderechten von Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen. Eine Beteiligung im Verwaltungsverfahren wird künftig dort eingeräumt, wo auch ein Beschwerderecht besteht, damit Einwände möglichst frühzeitig behandelt und langwierige Beschwerdeverfahren möglichst vermieden werden können. Die Stellungnahmemöglichkeit von Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen wird beschränkt auf unionsrechtliche Anforderungen (z. B. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie).
Die Frist für Stellungnahmen wird verkürzt, diese sind künftig spätestens bis zum Ende der mündlichen Verhandlung zu erstatten. Bescheide werden Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen nicht mehr direkt zugestellt, zumal diese ohnehin veröffentlicht werden. Beschwerderechte werden nur in Bezug auf jene Angelegenheiten eingeräumt, bei denen dies aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben erforderlich ist (unionsrechtlich geschützte Arten, invasive gebietsfremde Arten, nicht heimische Arten, gentechnisch veränderte Organismen und Natura-2000-Gebiete).
„Wir haben uns bewusst die Frage gestellt, warum Vorarlberg in einzelnen Bereichen über jene Vorgaben hinausgehen soll, die das europäische Recht ohnehin verbindlich vorgibt. Unser Ziel ist kein Weniger an Naturschutz, sondern ein Mehr an Klarheit, Rechtssicherheit und Tempo. Gleichzeitig wollen wir die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft stärker anerkennen. Gerade für Unternehmen sind planbare und rasche Verfahren von großer Bedeutung. Unnötige Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand helfen niemandem und können unter Umständen auch zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen. Genau das wollen wir in Vorarlberg nicht“, unterstreicht Landeshauptmann Wallner die Notwendigkeit dieser Anpassungen.
3. Mehr Tempo und einfachere Verfahren in der Verwaltung
Neben der Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Unternehmen setzt die Novelle auch beim Verwaltungsverfahren selbst an. Ziel ist es, Abläufe zu beschleunigen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die vorhandenen Ressourcen gezielter einzusetzen. Dadurch erhalten Betroffene rascher Klarheit über ihre Vorhaben und die Verwaltung kann sich stärker auf jene Verfahren konzentrieren, bei denen eine vertiefte Prüfung erforderlich ist.
Die Novelle bringt insbesondere folgende Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren:
- Die Behörde muss innerhalb von drei Wochen (statt bisher vier) nach Einlangen einer vollständigen Anzeige mitteilen, ob ein Bewilligungsverfahren notwendig ist.
- Zustellfiktionen bei Online-Veröffentlichungen treten schneller ein: Entscheidungen gelten bereits nach einer Woche (statt bisher nach zwei Wochen) als zugestellt.
- Vorgeschriebene Bescheidauflagen können auf Antrag des Bewilligungsinhabers nachträglich abgeändert oder aufgehoben werden, wenn mit weniger belastenden Auflagen das Auslangen gefunden werden kann.
„Bürgerinnen und Bürger erwarten sich zu Recht rasche und nachvollziehbare Entscheidungen. Deshalb müssen wir auch die Verfahrensabläufe regelmäßig hinterfragen. Wenn unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert und Verfahrensabläufe beschleunigt werden, profitieren am Ende alle Beteiligten. Die Verwaltung gewinnt wertvolle Zeit für ihre weiteren Aufgaben und Antragstellende erhalten schneller Klarheit“, betont Landeshauptmann Wallner und führt weiter aus: „Ein modernes Gesetz muss nicht nur für Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Verwaltung praktikabel sein.“
4. Klarere Zuständigkeiten und einheitliche Regeln
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt in der Schaffung klarer Zuständigkeiten und einheitlicher Regelungen. Künftig soll noch deutlicher geregelt sein, welche Rechtsmaterie welche Fragestellungen behandelt. Dadurch werden Doppelgleisigkeiten mit anderen Rechtsmaterien beseitigt und es wird für alle Beteiligten Klarheit geschaffen. So bedarf etwa die nach jagdrechtlichen Vorschriften zulässige Jagdausübung künftig keiner zusätzlichen artenschutzrechtlichen Zulassung nach dem GNL. Ebenso entfällt das Verbot der Beeinträchtigung der Natur durch das Wegwerfen von Abfällen, da dies bereits durch abfallrechtliche Vorschriften geregelt ist.
„Wenn bestimmte Fragestellungen bereits durch andere Gesetze klar geregelt sind, braucht es keine zusätzliche Regelung im GNL. Genau solche Doppelgleisigkeiten bauen wir mit dieser Sammelnovelle ab. Das macht die Rechtslage übersichtlicher, erleichtert die Anwendung in der Praxis und sorgt dafür, dass jede Rechtsmaterie dort wirkt, wo sie hingehört“, betont Landesrat Gantner.
Für einige Bereiche gibt es künftig klarere Regeln. Für Solar- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 500 m² wird eine Bewilligungspflicht eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien geordnet zu ermöglichen und gleichzeitig den Naturschutz und die landwirtschaftlichen Interessen zu berücksichtigen. „Genau dieses Beispiel veranschaulicht, dass wir uns mit dieser Novelle nicht darauf beschränken, bestehende Bewilligungstatbestände zu reduzieren. Mit dieser Bewilligungspflicht schaffen wir bewusst auch neue Regelungen, die sicherstellen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien geordnet erfolgen kann, die Naturschutzinteressen berücksichtigt werden und die Landwirtschaft auch zukünftig ihrem Versorgungsauftrag nachkommen kann“, betont Landesrat Gantner.
Ausgewogenes Management geschützter Tierarten
Ein weiterer Schwerpunkt der Landesregierung im Naturschutz ist die Wiederherstellung des natürlichen Gleichgewichts in Vorarlbergs Natur- und Kulturlandschaft. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass sich einzelne geschützte Tierarten, wie beispielsweise Biber, Kormoran, Gänsesäger, Pfeifenten, Fischotter und Rabenkrähen, stärker ausbreiten. Diese Entwicklung bringt zunehmend Herausforderungen mit sich: So werden beispielsweise Fischbestände und Bruträume durch Kormorane und Fischotter beeinträchtigt, landwirtschaftliche Flächen durch Pfeifenten und Rabenkrähen geschädigt und durch Biber verursachte Eingriffe zunehmend zu Problemen für den Hochwasserschutz und die angrenzenden Siedlungsgebiete. In diesem Zusammenhang sieht die Novelle vor, dass mit Verordnung zugelassene artenschutzrechtliche Ausnahmen (z. B. Absenkung eines Biberdammes) künftig von zusätzlichen Bewilligungspflichten nach diesem Gesetz ausgenommen werden können.
„Unser Ziel ist es, auch in diesem Bereich das Gleichgewicht in der Natur wiederherzustellen. In mehrfacher Hinsicht: Mit mehr Hausverstand und weniger Bürokratie, mit mehr Eigenverantwortung und weniger unnötigen Hürden. Dort, wo Probleme entstehen und Maßnahmen bereits rechtlich zulässig sind, müssen diese auch rasch und unbürokratisch umgesetzt werden können. Es hilft niemandem, wenn Probleme erkannt werden, die Betroffenen und Verantwortlichen aber nicht handeln können. Genau deshalb geben wir den Menschen und den zuständigen Stellen dort mehr Handlungsspielraum, wo dies notwendig und vertretbar ist“, betont Landesrat Gantner.
Naturschutz in Vorarlberg wirkt mit Hausverstand
Naturschutz stehe in Vorarlberg nicht nur auf dem Papier, sondern werde aktiv gelebt und weiterentwickelt – zum Nutzen von Natur und Bevölkerung, betont Landesrat Gantner. Das veranschaulichen zwei aktuelle Beispiele. Die erfolgreiche Restaurierung des Mesmerrieds in Schlins im Rahmen des LIFE-Projekts AMooRe (Austrian Moor Restoration) zu Beginn dieses Jahres zeigt, wie im Miteinander und durch gezielte Maßnahmen wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere erhalten werden.
Im Herbst 2026 starten außerdem umfangreiche Renaturierungsprojekte der Wasserwirtschaft an vier Gewässern: Dornbirner Ach, Lustenauer Kanal, Spirsbach und Leiblach. Damit entstehen neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Strukturvielfalt wird erhöht.
Landeshauptmann Wallner und Landesrat Gantner betonen abschließend: „Wir setzen auf Eigenverantwortung und Vertrauen in die Menschen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der Schutz unseres Lebensraums weiterhin auf hohem Niveau bleibt. Das Ziel ist ein gemeinsamer, praxistauglicher Naturschutz, der auch breite Akzeptanz in der Bevölkerung findet.“
- Redaktion
- Martina Hämmerle
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