Medieninformation Donnerstag, 24.07.2025, 14:00 Mehr Unterstützung für Familien –
Ausbau der Mobilen Familienentlastung ab Herbst 2025

Familien, die Menschen mit Behinderungen zu Hause betreuen, leisten Tag für Tag Beeindruckendes. Die Mobile Familienentlastung des Landes Vorarlberg unterstützt diese Familien dabei seit vielen Jahren mit einem niederschwelligen, flexiblen und wohnortnahen Angebot. Um diese wertvolle Arbeit weiter zu stärken, baut das Land Vorarlberg die Mobile Familienentlastung ab Herbst 2025 deutlich aus. „Mit mehr Wahlmöglichkeiten, einem höheren Stundenkontingent und einer Öffnung für neue Zielgruppen stärken wir gezielt Familien, die Menschen mit Behinderungen betreuen und sichern eine bedarfsgerechte Unterstützung“, betonte Soziallandesrätin Martina Rüscher. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Vorarlberger Gemeindeverbands, Walter Gohm, sowie Martina Natter und Angelika Ott der ARGE Mobile Familienentlastung stellte die Landesrätin die Neuerungen vor.

Die Mobile Familienentlastung ist seit rund 20 Jahren ein zentrales Unterstützungsangebot des Landes Vorarlberg für Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Dabei können Familien bzw. Betroffene Bons beantragen, die sie für stundenweise entlastende Betreuungsleistungen einlösen können – flexibel und individuell nach ihren Bedürfnissen. Ziel ist es, pflegende Angehörige gezielt zu entlasten und ihnen Zeit für Erholung, berufliche Verpflichtungen oder andere familiäre Aufgaben zu ermöglichen.


Die Entlastung erfolgt durch qualifizierte Betreuungspersonen, die vorübergehend Aufgaben übernehmen. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte Leistungsbons: Pro Bon kann eine Stunde familienentlastender Betreuung in Anspruch genommen werden. Die Bons decken 90 Prozent der Betreuungskosten, ein Eigenanteil von 10 Prozent ist von der Familie zu tragen.


Familien entscheiden selbst, bei welcher Organisation sie die Leistung beziehen. Zur Verfügung stehen zahlreiche anerkannte Anbieter in ganz Vorarlberg, von der Lebenshilfe über MOHI bis hin zu Caritas und Familienverbänden.


„Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule unseres Sozialsystems. Mit der Weiterentwicklung der Mobilen Familienentlastung setzen wir ein starkes Zeichen der Wertschätzung und sorgen dafür, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Mein großer Dank gilt allen, die sich täglich mit Herz und Kompetenz für betroffene Familien engagieren“, so Landesrätin Martina Rüscher.


Die Mobile Familienentlastung stellt auch aus Sicht des Vorarlberger Gemeindeverbands einen zentralen Beitrag zu gesellschaftlicher Solidarität und gelebter Inklusion dar. Sie sei ein wesentlicher Baustein für ein funktionierendes Miteinander in den Gemeinden.


Pflegende Angehörige arbeiten oftmals an der Belastungsgrenze. Deshalb ist es notwendig, Entlastungsmaßnahmen nicht nur als Zeichen von Anerkennung, sondern auch als gezielte Unterstützung zur Stärkung der familiären Strukturen zu verstehen. Die Mobile Familienentlastung hilft genau hier – flexibel, individuell und wohnortnah. Zugleich muss die finanzielle Leistbarkeit dieser Unterstützung für Familien gesichert bleiben.


Bei aller Weiterentwicklung sei laut Gemeindeverband besonders zu beachten, dass die Mobile Familienentlastung eine freiwillige Sozialleistung ist, deren Finanzierung maßgeblich aus öffentlichen Mitteln gespeist wird. „Bei anhaltend hoher Nachfrage und zusätzlichen Öffnungsschritten muss sichergestellt sein, dass die Angebote weiterhin für alle leistbar bleiben – also auch für die Gemeinden, die die Finanzierung mittragen und natürlich auch für die Beziehenden“, erläutert Walter Gohm.


„Wichtig sind die konsequente und bedarfsorientierte Weiterentwicklung von Angeboten, deren finanzielle Tragfähigkeit sowie die Zusammenarbeit zwischen Land, Gemeinden und Leistungserbringern. Gerade bei der Mobilen Familienentlastung zeigt sich, wie wichtig dieses ausgewogene Verhältnis ist. Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den Familien, müssen stets aber auch die langfristige Machbarkeit im Auge behalten. Das gelingt nur gemeinsam“, führt Walter Gohm weiter aus.


Aktuelle Zahlen und Entwicklung


Die Anzahl der NutzerInnen der Mobilen Familienentlastung hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich entwickelt: 

Entwicklung der Klienten:

Grafik 1

Der durchschnittliche Leistungsumfang lag zuletzt bei 154 Stunden pro Person und Jahr. Die Gesamtausgaben stiegen von rund 954.000 Euro (2020) auf über 1,4 Millionen Euro im Jahr 2024.
Die Mittel werden bedarfsorientiert vergeben – die Träger erhalten kein fixes Kontingent, sondern erbringen Leistungen nach individueller Nachfrage.


Aufteilung Leistungseinheiten Mobile Familienentlastung auf die Träger im Jahr 2024:

Grafik 2 

Erklärung zu MOHI: Rund 30 verschiedene Mobile Hilfsdienste bieten Leistung an und rechnen diese ab.

Neuerungen ab Herbst 2025 & Voraussetzungen
Auf Basis von Rückmeldungen betroffener Familien, dass die Mobile Familienentlastung für stark belastete Familiensysteme nicht ausreichend sei, wurden die Kriterien überarbeitet und gezielter, gerechter und transparenter gestaltet. Beginnend ab 1. September 2025 treten nun schrittweise die neuen Regelungen in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere Familien, die einen besonders hohen Pflegeaufwand leisten – unabhängig vom Alter der betreuten Person zum Zeitpunkt der Erstantragsstellung.


Änderungen mit Wirkung ab 1. September 2025:


Erhöhung der Basiskontingente: Für Personen ab Pflegestufe 4 stehen fünf bis zehn Prozent mehr Entlastungsstunden zur Verfügung. Bei gleichzeitigem Besuch einer Werkstätte oder Tagesstruktur wird zusätzlich ein Bonus von fünf Prozent gewährt.


Anpassung der Anrechnung stationärer Entlastung: Künftig werden für die stationäre Familienentlastung 21,9 Prozent weniger Stunden als bisher vom Kontingent abgezogen.
Dienstleistungscheck (Pilot): Der Dienstleistungsscheck ist Zahlungsmittel und Lohn für Personen, die in privaten Haushalten arbeiten – sofern die Entlohnung nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (zuzüglich Urlaubsersatzleistungen und Sonderzahlungsanteil) liegt. 


Im Fachbereich Chancengleichheit wird mit einer Pilotgruppe (fünf bis zehn Personen) die Abwicklung mittels Dienstleistungscheck getestet. Dabei wird geprüft, ob der vorgesehene Ablauf der Rückerstattung der Kosten durch die Gutscheine praktikabel umsetzbar ist.


Änderungen mit Wirkung ab 1. Jänner 2026:


Erweiterung der Zielgruppe: Bislang wurde die Mobile Familienentlastung nur jenen Personen gewährt, die beim Erstantrag unter 18 Jahre alt waren. Menschen mit Behinderungen im Alter von 18 bis 65 Jahren können ab 1. Oktober 2025 nun erstmals einen Antrag auf Mobile Familienentlastung stellen, sofern sie derzeit oder früher Leistungen im Bereich tagesstrukturierender Integrationshilfe (beispielsweise Qualifizierungsprojekte, betreutes Arbeiten) erhalten haben. Die Umsetzung beginnt am 1. Jänner 2026.


Voraussetzungen für den Bezug:


•    Bezug von Pflegegeld (mindestens Stufe 1)
•    Antragstellung ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr
•    Bei Erstantrag nach dem 18. Lebensjahr: bisheriger oder aktueller Bezug tagesstrukturierender Leistungen der Integrationshilfe


Das reguläre Jahreskontingent beträgt maximal 468 Stunden. Für Menschen mit hohem Pflegebedarf (Pflegestufen 6 oder 7) kann dieses Kontingent im Einzelfall auf bis zu 680 Stunden erhöht werden.


ARGE Mobile Familienentlastung


Seit rund eineinhalb Jahren finden regelmäßige Vernetzungstreffen von Vertretern aller Anbieter von Familienentlastung auf Leistungsbons und Familien mit Angehörigen mit Behinderungen statt. Martina Natter erklärt: „Anlass war die gemeinsame Feststellung: Familien mit Kindern mit Behinderungen benötigen mehr Unterstützung – und das bestehende Angebot reicht vielerorts nicht aus oder ist nicht passend.“ Dies wurde vor allem an einem Infoabend zum Thema Familienentlastungsbons deutlich.


Aus diesem Austausch heraus wurde – in Abstimmung mit dem Land Vorarlberg – die ARGE Mobile Familienentlastung gegründet. „In dieser Arbeitsgemeinschaft sind sowohl VertreterInnen von Einrichtungen als auch von Familien mit Angehörigen mit Behinderungen aktiv. Als Fachgremium möchten wir zu einem dauerhaften, verlässlichen Ansprechpartner gegenüber der Politik werden, mit dem Ziel, strukturelle Verbesserungen für Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen mitzugestalten. Durch die Größe der Vernetzung können wir auch anhand aktueller Fälle Lücken im System feststellen und Lösungen suchen“, erläutert Martina Natter.


Ein wichtiger erster Erfolg war die Überarbeitung der Informationsbroschüre zur Mobilen Familienentlastung. Diese neue Version soll durch mehr Transparenz und verständlichere Informationen den Zugang zum Angebot wesentlich erleichtern.

„Als ARGE begrüßen wir ganz ausdrücklich die nun bevorstehenden Neuerungen – insbesondere den altersunabhängigen Zugang zum Leistungsangebot. Gleichzeitig sehen wir es als Ziel der ARGE, die Angebote weiter zu differenzieren und zu entwickeln, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien mit Kindern mit Beeinträchtigung gerecht zu werden. Wir freuen uns, wenn durch die gute Zusammenarbeit auch in Zukunft weitere Verbesserungen erreicht werden können. Beispielsweise Fahrdienste, Kapazitäten in Notfällen bzw. den passgenauen Einsatz der Bons für alle Familien“, führt Angelika Ott weiter aus.

Infobox: Fakten auf einen Blick

•    Zielgruppe: Familien mit betreuungsbedürftigen Angehörigen (ab Pflegestufe 1)

•    Anzahl KlientInnen 2024: 375

•    Gesamtstunden 2024: 57.595

•    Regelkontingent: maximal 468 Stunden/Jahr

•    Erweiterung möglich: bis zu 680 Stunden/Jahr (bei PG 6/7)

•    Neu ab 01.09.2025: Erhöhte Stundenkontingente, Pilotmodell Dienstleistungscheck

•    Neu ab 01.01.2026: Erweiterung für Erwachsene (18 – 65 Jahre), die bereits eine tagesstrukturierende Integrationshilfe-Leistung in Anspruch genommen Haben

Das Antragsformular kann unter www.vorarlberg.at/familienentlastung heruntergeladen werden. Beratung und Unterstützung erhalten Sie über die ifs-Beratungsstellen.
Für weiterführende Informationen: www.vorarlberg.at/familienentlastung 
 

Redaktion
Monika Bertsch

Pressebilder

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