Medieninformation Donnerstag, 11.04.2024, 14:08 LH Wallner: „Psychotherapie-Ausbildung in Vorarlberg sichergestellt“ Bund erfüllt Vorarlberger Forderung und bessert beim Psychotherapiegesetz nach

Bregenz (VLK) – Das Psychotherapiegesetz 2024 des Bundes sieht die Einrichtung eines Bachelor- und eines Masterstudiums für Psychotherapie vor. Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat heute (11. April) einen Abänderungsantrag beschlossen, der die akademische Ausbildung nicht nur an Universitäten, sondern auch an „anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen“ ermöglicht – also auch an der FHV bzw. Schloss Hofen. „Wir begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich", betonten Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink: „Damit ist unsere Forderung erfüllt und die Psychotherapie-Ausbildung in Vorarlberg gesichert.“

„Diese Einsicht des Bundes ist richtig und wichtig“, erklärte Wallner. Sie sei das Ergebnis konsequenter Initiative und ständigen Nachhakens der Landesregierung im Sinne einer bedarfsorientierten Ausbildung. Denn trotz klarer Zusagen im Begutachtungsverfahren des Gesetzesentwurfes waren zuletzt nur die Universitäten, nicht aber die Fachhochschulen als Anbieter von Psychotherapiestudien vorgesehen. Konkret wären damit die FHV und ihre Weiterbildungstochter Schloss Hofen ausgeschlossen worden. „Das wäre ein massiver Nachteil für Vorarlberg gewesen und hätte ohne Not eine Versorgungslücke in Vorarlberg begünstigt“, so Landeshauptmann Wallner.

Mit dem heute angenommenen Abänderungsantrag bessert der Bund beim Pyschotherapiegesetz nach: So wird das auf Vorarlberg zugeschnittene Angebot vor Ort ermöglicht und durch die Einbindung der FHV auch sichergestellt – alles auf Basis jahrzehntelang aufgebauter Expertise. Insgesamt sieht Landesstatthalterin Schöbi-Fink in der Akademisierung der Psychotherapie-Ausbildung durch das Gesetz eine „klare qualitative Aufwertung“. Schöbi-Fink weiter: „Unsere zukünftigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können dieses Studium absolvieren, ohne Vorarlberg verlassen zu müssen. Das ist ein Gewinn für den Bildungsstandort.“ 

Die Kosten für die Studienplätze sollen laut Beschluss des Ausschusses vom Land getragen werden. Dies werde zur Kenntnis genommen, bestätigten Wallner und Schöbi-Fink. Bis zum Inkrafttreten der Novelle am 1. Oktober 2026 sei noch Zeit, eingehend über die Finanzierung zu sprechen. Das Psychotherapiegesetz soll in einer der nächsten Sitzungen des Nationalrats beschlossen werden.

Redaktion
Mathias Bertsch

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