Presseaussendung · 23.02.2024 LTP Sonderegger: „Es ist ein Grundrecht in der Demokratie, wählen zu dürfen, keine lästige Pflicht!“ Landtagspräsident bei der Festveranstaltung „Die Vorarlberger Landesverfassung – Autonomie | Geschichte | Kommentarpräsentation“

Veröffentlichung
Freitag, 23.02.2024, 15:36 Uhr
Themen
Landtag/Veranstaltungen/Landesverfassung/Sonderegger
Redaktion
Landtagsdirektion

Bregenz (VLK) – Gestern (22. Februar 2024) wurde im Landhaus in Bregenz der neue Landesverfassungskommentar feierlich vorgestellt. Landtagspräsident Harald Sonderegger sprach den Herausgebern Univ.-Prof. Peter Bußjäger, Matthias Germann und Borghild Goldgruber-Reiner seinen Dank für die Schaffung des großartigen Werkes aus.

Landtagspräsident Sonderegger begrüßte zahlreiche Festgäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Festredner, Präsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. Christoph Grabenwarter, ging bei seinem Vortrag „Die Vorarlberger Landesverfassung und die Bundesverfassung – Drei verfassungsrechtliche Begegnungen“ auf das Verhältnis der Bundesverfassung zur Vorarlberger Landesverfassung ein. In seinen fundierten Ausführungen legte er den Spielraum dar, der dem Vorarlberger Landtag als Verfassungsgesetzgeber zukommt. Anschließend referierte Ulrich Nachbaur, Leiter des Vorarlberger Landesarchives, in seinem Vortrag „Abwegige Aspekte der Verfassungsgeschichte Vorarlbergs“ in pointierter und humorvoller Weise über die Entstehung und Entwicklung der Vorarlberger Landesverfassung. Univ.-Prof. Peter Bußjäger, Direktor des Föderalismusinstituts in Innsbruck, übernahm schließlich für die Herausgeber die Vorstellung des Landesverfassungskommentars. Er bedankte sich bei sämtlichen Autorinnen und Autoren und unterstrich die Notwendigkeit der Schaffung eines neuen Kommentars, da seit der letzten Kommentierung doch 29 Jahre vergangen sind. Weiters betonte er den Wert des äußerst umfangreichen Werks für die RechtsanwenderInnen, vor allem der Verwaltung.

Landtagspräsident Sonderegger erinnerte, neben lobenden Worten für den Landesverfassungskommentar, an den 100-jährigen „Geburtstag“, den die Vorarlberger Landesverfassung im vergangenen Jahr feiern durfte. Er nutzte den Anlass auch, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Verfassung unser politisches System schützt und die Freiheit und die Rechte des Einzelnen garantiert. „Die Geschichte hat gezeigt, dass Diktatoren und andere autoritäre Regime immer zuerst die Verfassungen außer Kraft setzen müssen, um ihre anderen, ihre illiberalen Vorstellungen umzusetzen.“ Dabei nahm Sonderegger auch die Politiker:innen in die Pflicht: „Es ist an uns, die Menschen wieder ehrlich für die Demokratie zu begeistern. Es ist unsere Aufgabe und Pflicht, Politik in unserem demokratischen System so zu gestalten und so zu leben, dass die Menschen den Mehrwert der – zugegeben manchmal langsamen und komplizierten – Mühlen der Demokratie wieder sehen, wieder erkennen können.“

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