Presseaussendung · 17.01.2024 Großer Digitalisierungsschritt im Grundverkehr Online-Formular für Bescheinigung macht 70 Prozent der Verfahren digital

Veröffentlichung
Mittwoch, 17.01.2024, 14:39 Uhr
Themen
Grundverkehr/Digitalisierung/Gantner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Für die Übertragung von Grundstücken gibt es in Vorarlberg klare Regeln. Unter anderem zum Schutz von landwirtschaftlichen Flächen und um Baulandhortung entgegenzuwirken, sind gewisse Rechtsgeschäfte genehmigungs- oder zumindest erklärungspflichtig. Im Jahr 2023 hat die dafür zuständige Grundverkehrs-Landeskommission 2.782 derartige Verfahren bearbeitet, 1.968 davon waren sogenannte „Negativbescheinigungen“. Dies sind Bescheinigungen, die bestätigen, dass der Erwerb keines größeren Grundverkehrsverfahrens bedarf. Anträge darauf können ab sofort per Online-Formular gestellt werden. Damit können ab jetzt rund 70 Prozent der Verfahren rein digital abgewickelt werden.

Der Rechtsverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, Baugrundstücken sowie Grundstücken, an denen Nicht-EWR-BürgerInnen Rechte erwerben, ist im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz geregelt. Zuständig für die Vollziehung ist die Geschäftsstelle der Grundverkehrs-Landeskommission, die in der Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet ist. Eine positive grundverkehrsbehördliche Erledigung ist in vielen Fällen die Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch und damit ein entscheidender Schritt beim Erwerb eines Grundstückes.
Ist offenkundig, dass der Grundverkehr keiner derartigen Bewilligung oder Erklärung bedarf, braucht es eine Bescheinigung durch den Vorsitzenden der Grundverkehrs-Landeskommission. Das ist beispielsweise bei der Weitergabe an eigene Kinder der Fall oder wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt. Der Antrag auf solch eine Bescheinigung ist nun ganz einfach per Online-Formular möglich.

„Die neue digitale Abwicklungsmöglichkeit bedeutet eine einfache und effiziente Leistungserbringung für unsere KundInnen“, zeigt sich Landesrat Christian Gantner erfreut. Das Online-Eingabeformular samt digitalem Prozess wurde von den Abteilungen Informatik und Landwirtschaft und ländlicher Raum des Amtes der Vorarlberger Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Rechenzentrum erstellt. Im Rahmen des einjährigen Digitalisierungsprozesses wurden auch die KundInnen (Notare, Rechtsanwaltskanzleien) eingebunden und die Praxistauglichkeit getestet. Im Online-Eingabeformular finden sich Hilfstexte, die die Anwenderinnen und Anwender bei der korrekten Eingabe begleiten. Einzugebende Pflichtfelder erhöhen die Datenqualität. Nach vollständiger Eingabe und dem Versand erhalten die KundInnen eine Bestätigungs-nachricht. Das Online-Eingabeformular ist unter https://vorarlberg.at/-/grundverkehr abrufbar.

Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran 
   Mit der Digitalisierungsstrategie „Verwaltung digital“ hat die Vorarlberger Landesregierung einen strategischen Rahmen für die vielschichtigen Maßnahmen zur digitalen Transformation der Verwaltung in Vorarlberg beschlossen. „Das Projekt ‚Digitalisierung in Grundverkehrsverfahren‘ ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer kundenfreundlichen, digitalen Verwaltungsabwicklung. Die Ausweitung auf ein weiteres Grundverkehrsverfahren befindet sich aktuell in Planung“, skizziert Landesrat Christian Gantner die weiteren digitalen Zukunftsschritte.
 

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