Presseaussendung · 25.10.2023 Schwangerschaftsabbrüche künftig im LKH Bregenz Vorarlberg ermöglicht ab Ende November 2023 sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen als Privatleistung im Landeskrankenhaus Bregenz

Veröffentlichung
Mittwoch, 25.10.2023, 16:03 Uhr
Themen
Gesundheit/Schwangerschaftsabbruch/Wallner/Rüscher
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Durch die angekündigte Schließung der einzigen Privatordination in Vorarlberg für operative Schwangerschaftsabbrüche prüfte die Vorarlberger Landesregierung in den vergangenen Monaten verschiedene Alternativen zur Fortführung eines sicheren Angebots für betroffene Frauen. Oberstes Ziel bleibe es, ein „Ja“ zum Kind zu ermöglichen, daher werden Beratung und Information deutlich verstärkt. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sollen ein medizinisch sicheres Angebot erhalten. Nachdem eine Lösung im niedergelassenen Bereich auch nach mehrfachen Gesprächen nicht gefunden wurde, wird dies nun als Privatleistung im Landeskrankenhaus Bregenz, verbunden mit einer umfassenden Beratung angeboten. Der Start ist für Ende November 2023 geplant.

Nach umfassender Abklärung aller vorhandenen Möglichkeiten und Abwägen aller Argumente für und gegen die jeweiligen Varianten werden künftig nicht medizinisch begründete Schwangerschaftsabbrüche, die im Rahmen der österreichischen Fristenregelung durchgeführt werden, im Landeskrankenhaus Bregenz organisiert. Die medizinische Leistung wird sowohl räumlich als auch organisatorisch strikt von der gynäkologischen Bettenstation getrennt. Diese Umsetzungsform hat sich als beste und auch einzig umsetzbare Variante sowohl für betroffene Frauen als auch durchführende Ärzt:innen heraus gestellt.

Sicherheit für betroffene Frauen und durchführende Ärzteschaft

Betroffene Frauen können das Krankenhaus durch den Haupteingang betreten und gehen dort in die vorgesehenen Räumlichkeiten für Beratung bzw. Eingriffe. Diese befinden sich einem gänzlich anderen Gebäudeteil, als die Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Ärzteschaft des Landeskrankenhauses hat sich überwiegend bereit erklärt, Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristenregelung unter Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen durchzuführen, auch niedergelassene Ärzt:innen können mitarbeiten. Wesentlich für diese Entscheidung war die Zusicherung von Anonymität, die durch die Umsetzung im Krankenhaus jedenfalls gewährleistet ist. Durch ein größeres Team von durchführenden Ärzt:innen ist die bisherige Abhängigkeit von einem einzigen Angebot beendet und die Durchführung nachhaltig gesichert. Die OP-Plätze im Krankenhaus sind bereits umfassend ausgestattet, das Einrichten eigener Räumlichkeiten entfällt somit. 

Informierte Entscheidung durch umfassende Beratung im Vorfeld

Durch die Durchführung im Landeskrankenhaus ist gewährleistet, dass alle Frauen eine umfassende Information und Beratung erhalten. Im Rahmen der ärztlichen Beratungs- und Sorgfaltspflicht vor dem Schwangerschaftsabbruch ist auch eine psychosoziale Abklärung (Konfliktberatung) vorgesehen. Bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Landeskrankenhaus Bregenz wird die psychosoziale Anamnese nicht von den durchführenden Ärzt:innen durchgeführt, sondern vom Krankenhaus-Träger eine professionelle psychosoziale Beratung organisiert. Diese findet gemeinsam mit dem ärztlichen Erstgespräch jedenfalls im Vorfeld des OP-Tages statt, also nicht am selben Tag. „So stellen wir sicher, dass Frauen alle Alternativen und Unterstützungsleistungen kennen und somit eine informierte Entscheidung treffen können.“, untertrich Landesrätin Martina Rüscher. Die psychosoziale Beratung wird vom IfS übernommen. „Bei Bedarf erhalten Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt befinden, eine Hilfestellung, um eine tragfähige Entscheidung treffen zu können.“, ergänzte Susanne Wallner, IfS Geschäftsfeldleitung Fachberatung.

Klares Nein zu Abtreibung auf Krankenschein 

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht von der Sozialversicherung übernommen, es sei denn, der Abbruch ist aus medizinischen Gründen notwendig. Die Durchführung von nicht medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der Fristenregelung bleibt auch im Landeskrankenhaus Bregenz eine Privatleistung. Die Kosten werden bei 720 Euro liegen, so liege man im österreichischen Durchschnitt. „Wir bleiben bei unserem klaren Nein zur Abtreibung auf Krankenschein!“, hält Landeshauptmann Wallner unmissverständlich fest. 

Prävention wird weiter gestärkt

Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Stärkung von Beratungs- und Informationsangeboten. Neben sexualpädagogischen Workshops an Schulen wird auf auf das Vorarlberger Beratungsangebot hingewiesen. Darüber hinaus wird eine zusätzliche neue Informationsunterlage für betroffene Frauen erarbeitet, mit Informationen zum Thema sowie über Alternativen zum Abbruch und Unterstützungsangebote für Familien. Diese Informationsmaterialen sollen auch bei niedergelassenen Gynäkolog:innen ausgegeben werden.  Alle diese Unterlagen werden mehrsprachig erstellt und auch in digitaler Form verfügbar sein. Zudem soll künftig in Apotheken eine Kurzinformation über Beratungsstellen an „Pille danach Anwenderinnen“ verteilt werden.

In Vorarlberg wird mit rund 530 Abbrüchen pro Jahr gerechnet. Diese teilen sich in operative und medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche auf, wobei der Anteil medikamentöser Abbrüche sukzessive steigt.
 

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