Presseaussendung · 17.05.2023 „Land ist bereit, städtebauliches Projekt der Landeshauptstadt Bregenz zu unterstützen“ Land sagt Kostenbeitrag zu, verweist aber auf das Verursacherprinzip

Veröffentlichung
Mittwoch, 17.05.2023, 17:02 Uhr
Themen
Mobilität/Bregenz Mitte/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Landesrat Tittler verweist darauf, dass es sich bei dem von Bürgermeister Michael Ritsch heute (Mittwoch) vorgestellten Projekt um ein städtebauliches Vorhaben der Landeshauptstadt Bregenz handle. Investitionen in die Landesstraßen-Infrastruktur werden im mittelfristigen Bauprogramm geregelt, das sich einerseits am technischen Erhaltungsbedarf der Bauwerke und andererseits an aus verkehrlichen Gründen bereits beschlossenen Straßenkorridoren orientiert. Tittler: „Eine gänzliche Übernahme der Kosten von Straßenumlegungen aufgrund städtebaulicher Projekte würde zu Lasten anderer Gemeinden gehen und wäre aufgrund der Vielzahl an Projekten durch das Land auch nicht zu finanzieren“.

„Es besteht derzeit aus Sicht des Landes als Straßenerhalter keine Notwendigkeit für die Verlegung einer funktionierenden Stadtstraße“, betont Straßenbaulandesrat Marco Tittler. Aus diesem Grund gelte, wie bei allen Projekten, die nicht aus verkehrlichen Gründen notwendig sind, das Verursacherprinzip, führt Tittler an: „Der überwiegende Teil der Kosten wird demnach vom Antragsteller zu tragen sein, es besteht aber die Bereitschaft des Landes, einen Teil der Kosten mitzutragen.“ 
   In einem Schreiben vom März ersuchte die Landeshauptstadt Bregenz das Land, Gespräche bezüglich der Planungen zur oberirdischen bahnparallelen Verlegung der L 202 als Teil des Siegerprojektes des städtebaulichen Wettbewerbs aufzunehmen. Der Bregenzer Bürgermeister wurde daraufhin vergangene Woche in einem Schreiben über die Bereitschaft von Seiten des Landes informiert, die weiteren Planungen zu unterstützen. Dies umfasst nicht nur einen Teil der Planungskosten, sondern auch eine finanzielle Unterstützung für die Realisierung der Umlegung der L 202.

Allfällige Verlegung der Stadtstraße: Abschluss einer Absichtserklärung 

Gleichzeitig wurde angeboten, als Grundlage für die weitere Planungsphase eine Absichtserklärung abzuschließen.“ In einer solchen Abischtserklärung sollte das grundlegende Bekenntnis aller Projektbeteiligten das Projekt Bregenz Mitte auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen weiter zu entwickeln sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Kostentragung für die Planungsphase für die Umlegung der L 202 festgelegt werden. 

Auf dieser Grundlage könne dann ein straßenbauliches Vorprojekt für die Verlegung der L 202 ausgearbeitet werden, informiert der Straßenbaulandesrat. In der nächsten Phase ginge es dann im die Prüfung, ob eine UVP-Pflicht notwendig ist oder nicht. Erst dann könne ein Einreichprojekt für die Abwicklung der Behördenverfahren erstellt werden. Nach Vorliegen der behördlichen Genehmigungen und vor der Erstellung des konkreten Bauprojekts, ist die definitive Kostenteilung für die Umsetzung auf Basis der dann vorliegenden wesentlich genaueren Kostenermittlungen in einem eigenen Kostentragungsübereinkommen zu regeln.

Auch der vom Bregenzer Bürgermeister angeführte Vergleich mit dem Stadttunnel Feldkirch hinke, führt Landesrat Tittler an: „Der Stadttunnel ist das Nachfolgeprojekt eines ursprünglichen Autobahnprojektes zur Umfahrung der Feldkircher Innenstadt. Der gesamte Transitverkehr fährt hier durch die Innenstadt. In Bregenz besteht mit dem Citytunnel und dem vierspurigen Pfändertunnel eine mautfreie Umfahrungsstraße für den Transitverkehr.“

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