Medieninformation Freitag, 05.05.2023, 10:15 Vogelgrippe-Virus H5N1 im Rheindelta nachgewiesen Keine relevante Gefahr für den Menschen

Bregenz (VLK) – Wie die Abteilung Veterinärangelegenheiten im Amt der Vorarlberger Landesregierung bekanntgibt, hat sich am vergangenen Wochenende im Naturschutzgebiet Rheindelta ein auffälliges Vogelsterben ereignet. Es waren in erster Linie Lachmöwen betroffen, die vom Naturschutzverein Rheindelta und den Bauhöfen der Anrainergemeinden eingesammelt worden sind. Insgesamt konnten bisher an die 180 Stück gefunden werden. Wie eine Untersuchung an der AGES in Mödling ergeben hat, liegt bei allen stichprobenartig untersuchten Tieren eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 vor.

Bereits vor dem Vorliegen des Befundes wurden alle größeren Geflügelbetriebe in der Region vorinformiert und ersucht, ihr Geflügel im Stall zu halten. Nunmehr wird über die heute kundgemachte Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz RIS - BVB_VO_B_20230505_2 - Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden aus Vorarlberg (bka.gv.at) eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel für die Gemeinden Gaißau, Höchst, Fußach und Hard erlassen. Besonderes Augenmerk soll in diesen Gemeinden, aber auch in den anderen umliegenden Gemeinden sowie in den weiteren Bodenseeanrainergemeinden auf die ohnedies österreichweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen gelegt werden: demnach ist also Wassergeflügel getrennt von Hühnern zu halten. Geflügel soll nicht im Freien gefüttert werden und die Tränke auf Oberflächenwasser soll unterbleiben. Weiters sollen die Schuhe vor dem Betreten des Stalles desinfiziert werden oder es soll ein Wechsel des Schuhwerkes vorgenommen werden.

Diese Maßnahmen zielen darauf, einen möglichen Viruseintrag in die Ställe zu verhindern. Viruskontakt kann im Freien nicht ausgeschlossen werden, weil die Infektion von wildlebenden Vögeln wie Möwen in die Umgebung übertragen werden kann.

Hinweise für BesucherInnen des Naturschutzgebietes Rheindelta
   BesucherInnen des Naturschutzgebietes Rheindelta wird empfohlen, ebenfalls ihre Schuhe nach dem Besuch gründlich zu reinigen und insbesondere mit den verwendeten Schuhen, aber auch der Bekleidung, keinesfalls Geflügelställe zu betreten. Tot aufgefundene Vögel sollen liegen gelassen und der Naturschutzverein Rheindelta oder das zuständige Gemeindeamt von der Fundstelle verständigt werden. Das geltende Leinengebot für Hunde sowie das Reitverbot im Bereich des Naturschutzgebietes ist ebenfalls dringend zu beachten.

Für Menschen stellt das aktuell in vielen Ländern Europas bei Wildvögeln vorkommende Influenza-A Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar. Allerdings sind Maßnahmen notwendig, um das Virus vor Hausgeflügel fernzuhalten, um die Infektion von diesen Beständen ab zu halten.

Redaktion
Lucas Rührnschopf

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