Presseaussendung · 24.03.2023 Land erhielt Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung Als erste Einrichtung in Vorarlberg von der BVAEB ausgezeichnet

Veröffentlichung
Freitag, 24.03.2023, 11:30 Uhr
Themen
Unternehmen/Vorarlberg/Betriebliche Gesundheit
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind die Basis für eine leistungsstarke, innovative und zukunftsfähige Landesverwaltung. Die intensiven Bemühungen zu diesem Thema wurden nun mit dem Gütesiegel für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) belohnt. „Das Land Vorarlberg ist der erste Preisträger in Vorarlberg, der diese Auszeichnung von der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) erhält“, betont Landesamtsdirektor Philipp Abbrederis: „Dies ist eine Bestätigung für unsere Maßnahmen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements."

2014 hat das Land Vorarlberg das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) zur Stärkung der Gesundheit der Mitarbeitenden eingeführt. Teil dessen ist die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Von gesundem Essen im Betrieb, einer eigenen Kampagne, für mehr Bewegung am Arbeitsplatz, Business-Yoga, Work out im Wald bis hin zu Angeboten im Bereich der mentalen oder psychischen Gesundheit wie der Anonymen Erstberatung in beruflichen und/oder privaten Fragestellungen uvm. unterstützt der Arbeitgeber die Mitarbeitenden in vielen gesundheitlichen Belangen. 

"Die Verleihung des BGF-Gütesiegels für den Zeitraum 2023 bis 2025 zeugt von den großen Bemühungen des Dienstgebers, die physische sowie psychische Gesundheit der Mitarbeitenden in der Landesverwaltung aufrecht zu erhalten“, stellt der Landesamtsdirektor fest: „Wir werden die Maßnahmen im Landesdienst auch weiterhin weiterentwickeln und ausbauen.“ 

Die BVAEB zeichnet gemeinsam mit dem Österreichischen Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung (ÖNBGF) und dem Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) qualitativ hochwertige Projekte der Betrieblichen Gesundheitsförderung aus.

Pressebilder

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com