Presseaussendung · 15.03.2023 Sammelnovelle zum Gesetz über die Wasserqualität geht in Begutachtung Änderungsvorschläge bis Freitag, 7. April möglich

Veröffentlichung
Mittwoch, 15.03.2023, 09:59 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Begutachtung
Redaktion
Lucas Rührnschopf

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderung des Gesetzes über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Sammelnovelle. Der Entwurf ist bis Freitag, 7. April 2023, auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf) veröffentlicht. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während der Begutachtungsfrist die Möglichkeit entweder per E-Mail oder über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abzugeben.

Das vorliegende Gesetz über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Sammelnovelle, dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) auf Landesebene. Zu diesem Zweck werden das Wasserversorgungsgesetz, das Baugesetz und das Bauproduktegesetz novelliert. In inhaltlicher Hinsicht geht es dabei um Informationspflichten der Gemeinden gegenüber den Abgabepflichtigen in Bezug auf den Wasserpreis pro Liter und Kubikmeter, sowie um die Möglichkeit, in der Bautechnikverordnung auch Regelungen betreffend die Risikobewertung und die Überwachung von Hausinstallationen zu treffen. Im Weiteren werden Mindesthygieneanforderungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, normiert, und das Österreichische Institut für Bautechnik verpflichtet, eine allgemeine Analyse von Risiken, die von Hausinstallationen und dafür verwendeten Produkten, Materialien und Werkstoffen ausgehen können, zu erstellen.

Eine Einsichtnahme in den veröffentlichten Gesetzesentwurf ist auch bei den Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung möglich.
 

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