Presseaussendung · 13.03.2023 Eine Gesetzesänderung in Begutachtung Änderungsvorschläge bis Freitag, 31. März möglich

Veröffentlichung
Montag, 13.03.2023, 10:29 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Begutachtung
Redaktion
Lucas Rührnschopf

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf in die Begutachtungsphase geschickt: Die Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol und die Instandhaltung der Grenzzeichen. Der Entwurf ist bis Freitag, 31. März 2023, auf dem Veröffentlichungsportal des Landes im Internet (www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf) veröffentlicht. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat während der Begutachtungsfrist die Möglichkeit entweder per E-Mail oder über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abzugeben.

Die regelmäßig alle zehn Jahre durchzuführende Revision der Landesgrenze zwischen Vorarlberg und Tirol wurde zuletzt in den Jahren 2020/2021 durchgeführt und hat einen geringfügigen Anpassungsbedarf der Grenzbeschreibung (Anhang 1 der Vereinbarung zwischen den Ländern Vorarlberg und Tirol über die Feststellung des Verlaufes der gemeinsamen Landesgrenze und die Instandhaltung der Grenzzeichen) ergeben. Die vorliegende Novelle sieht die dafür notwendigen Anpassungen im Gesetz vor. 

Eine Einsichtnahme in den veröffentlichten Gesetzesentwurf ist auch bei den Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung möglich.
 

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