Medieninformation Dienstag, 14.02.2023, 16:17 Zahnbehandlungen unter Narkose bei Kindern und Menschen mit Beeinträchtigung LR Rüscher: Neuregelung bietet deutliche Verbesserung für Vorarlberger PatientInnen

Hohenems (VLK) – Zahnbehandlungen von Kindern und Menschen mit Beeinträchtigung sind für den Hauszahnarzt/die Hauszahnärztin oft sehr herausfordernd und daher müssen manche Eingriffe unter Vollnarkose stattfinden. Diese Eingriffe können jetzt sowohl im zahnmedizinischen Institut KIZZ in Hohenems als auch in den Spitälern durchgeführt werden. „Das ist eine große Erleichterung für die Betroffenen, sowohl gesundheitlich als auch finanziell“, betonte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher beim heutigen (Dienstag) Pressegespräch im KIZZ.

Zahnbehandlungen von Kindern oder von Menschen mit Beeinträchtigung sind für den Hauszahnarzt/die Hauszahnärztin oft sehr herausfordernd. Manche Eingriffe müssen unter Vollnarkose stattfinden. Nun wurde vertraglich festgelegt, dass diese Eingriffe sowohl im zahnmedizinischen Institut KIZZ in Hohenems als auch in den Spitälern Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz ermöglicht werden. Bisher waren diese Leistungen nur in den Vorarlberger Spitälern möglich und im niedergelassenen Bereich für die PatientInnen mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Von den Österreichischen Sozialversicherungen wurde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, diese Leistungen für Kinder bis zehn Jahren oder Kinder und Erwachsene mit Beeinträchtigung als Kassenleistung anzubieten. „Die Österreichische Gesundheitskasse arbeitet laufend an der Verbesserung der Versorgung ihrer Versicherten. Dass wir nun für besonders vulnerable Menschen dieses Angebot machen können, ist ein weiterer wichtiger Schritt und eine große Entlastung für die Betroffenen“, zeigte sich Christoph Jenny, Vorsitzender des ÖGK-Landesstellenausschusses in Vorarlberg mit dem neuen Angebot zufrieden. „Durch diese Maßnahme wurde die Wartezeit bereits deutlich verkürzt“, betonte Landesrätin Rüscher.

Im vergangenen Jahr wurden rund 720 Zahnsanierungen unter Narkose durchgeführt, davon 350 im KIZZ. „Als Lebenshilfepräsidentin, Kinderpsychiaterin und Angehörige erlebe ich es als zusätzlich herausfordernd, wenn unerkannte Zahnschmerzen zu massiven Verhaltensproblemen führen. Wie froh bin ich, dass diese Personengruppe bei uns in Vorarlberg umsichtig zahnärztlich abgeklärt und behandelt wird.“, freute sich Adriane Feurstein, Präsidentin der Lebenshilfe Vorarlberg. „Gesunde Zähne, gesunde Kinder, glückliche Eltern! Zufriedenheit von Jung bis Alt, das ist unser Ziel! happy Kids#happy Live“, sagte Zahnärztin und KIZZ-Geschäftsführerin Veronika Vilimek.

Die betroffenen Patienten müssen vom Hauszahnarzt den entsprechenden Zahnärzten zugewiesen werden oder der/die PatientIn nimmt direkt mit den angeführten Zahnärzten Kontakt auf. Begutachtung und Terminvereinbarung für die Operation erfolgt in der jeweils angeführten Ordination. Die zuweisenden Zahnärzte müssen einen Behandlungsversuch durchgeführt haben. Die Zahnbehandlung in Narkose erfolgt insbesondere bei Zahnreinigung, Füllungstherapien, Fluoridierung, Zahnersatz, Extraktionen oder anderen oralchirurgische Behandlungen.
 

Redaktion
Thomas Mair

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