Presseaussendung · 07.02.2023 LH Wallner: „Begrüßen Übergangslösung zur Schwellenwerteverordnung“ Erhöhte Schwellenwerte bei öffentlichen Vergaben werden vorerst beibehalten

Veröffentlichung
Dienstag, 07.02.2023, 15:27 Uhr
Themen
Wirtschaft/Vergabewesen/Wallner/Tittler
Redaktion
Mathias Bertsch

Bregenz (VLK) – Als richtig und wichtig bezeichnen Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler die seit heute (7. Februar) gültige Verlängerung der Erhöhungen im Rahmen der Schwellenwerteverordnung. Damit werden die seit 2018 erhöhten Wertgrenzen bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand im Unterschwellenbereich zumindest bis 30. Juni 2023 beibehalten. „Davon profitieren die heimische Wirtschaft und letztlich auch der Arbeitsmarkt“, sind Wallner und Tittler überzeugt. Der Landeshauptmann betonte aber, dass für mehr Planungssicherheit eine dauerhafte Erhöhung der Werte erforderlich ist.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann die wirtschaftliche Entwicklung maßgeblich unterstützen. Höhere Schwellenwerte in dieser Hinsicht bedeuten, dass mehr öffentliche Aufträge rasch und unkompliziert ohne großen Verwaltungsaufwand durch lokale Klein- und Mittelbetriebe abgewickelt werden können. „In der Vergangenheit hat sich die Anhebung der Schwellenwerte bewährt“, erklärte Landeshauptmann Wallner: „Mit den dadurch möglichen Vergaben an heimische Betriebe bleibt die Wertschöpfung im Land. Dies ist angesichts der vielfältigen Herausforderungen ein Gebot der Stunde.“ Wirtschaftslandesrat Tittler hält fest: „Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an heimische Betriebe trägt auch dazu bei, Arbeitsplätze im Land zu sichern.“

Seit Ende des letzten Jahres war die Schwellenwerteverordnung 2018 außer Kraft. Damit hatten seit 1. Jänner 2023 wieder die im Bundesvergabegesetz (BVergG 2018) festgelegten niedrigeren Schwellenwerte gegolten. Mit der Schwellenwerteverordnung 2023 werden mit dem heutigen Tag die höheren Schwellenwerte gemäß der Verordnung von 2018 bis zum 30. Juni 2023 verlängert. 

Die Schwellenwerteverordnung 2023 betrifft konkret folgende Werte im Unterschwellenbereich:

•    Eine Direktvergabe im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich kann nun weiterhin bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro exkl USt (statt 50.000 Euro laut BVergG 2018) vergeben werden. 
•    Bauaufträge können bis zu einem Auftragswert in der Höhe von 1 Mio. Euro exkl. USt (statt 300.000 Euro laut BVergG 2018) im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000 exkl. USt (statt 80.000 Euro laut BVergG 2018).
•    Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich dürfen im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000 (statt 80.000 Euro laut BVergG 2018) vergeben werden.

Darüber hinaus reduzieren höhere Schwellenwerte den Verwaltungsaufwand für Länder und Gemeinden. Landeshauptmann Wallner ergänzt: „Wir begrüßen die Verlängerung bis zum 30. Juni 2023. Allerdings gilt es im Sinne der Planungssicherheit für unsere Betriebe eine langfristige Erhöhung sicherzustellen, die auch den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt.“
 

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