Presseaussendung · 06.12.2022 Persönliche Assistenz: Vorarlberg ist bereit für Pilotprojekt Landesrätin Rüscher begrüßt Pläne für bundesweit einheitliche Regelung

Veröffentlichung
Dienstag, 06.12.2022, 11:51 Uhr
Themen
Gesundheit/Behindertenhilfe/Rüscher
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher begrüßt die heute, Montag, in Wien präsentierten Schritte des Sozialministeriums zur Schaffung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen für die Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen: „Vorarlberg hat schon an der Entwicklung der neuen Kriterien für die Förderung des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen intensiv mitgewirkt. Nun sind wir bereit, um im Pilotprojekt gemeinsam mit Salzburg und Tirol ab Frühjahr 2023 die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz in Freizeit und Beruf zu erproben.“

Die Persönliche Assistenz ist eine ambulante Dienstleistung. Dabei werden Menschen mit Behinderung bei Tätigkeiten begleitet und unterstützt, die sie auf Grund ihrer Behinderung nicht selbst oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand alleine ausführen können – bei Freizeitaktivitäten, bei Veranstaltungsbesuchen, aber auch am Arbeitsplatz. „Das ist ein richtungsweisendes Angebot, damit Menschen mit Behinderung gesellschaftlich eingebunden bleiben und ein aktiveres, selbstbestimmtes Leben führen können", betont Landesrätin Rüscher. Die Persönlichen Assistentinnen und Assistenten erbringen aber keine Pflegeleistungen. 

Bisher ist die Zuständigkeit für die Persönliche Assistenz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Für die Freizeitgestaltung ist sie landesrechtlich geregelt, am Arbeitsplatz gelten bundesgesetzliche Vorschriften. Nun sollen die getrennten Systeme zusammengeführt werden. Eine neue Förderrichtlinie, die vom Sozialministerium gemeinsam mit den Ländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg auch unter Einbindung der Behindertenverbände erarbeitet wurde, schafft die Voraussetzung, damit die Bundesländer ihre unterschiedlichen Systeme zur Persönlichen Assistenz anpassen können. 

Dadurch gibt es erstmals einheitliche Rahmenbedingungen für alle Lebensbereiche. Darüber hinaus wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Die Förderrichtlinie sieht zudem eine gemeinsame Anlaufstelle im Sinne des One-Stop-Shop-Prinzips für die Persönliche Assistenz vor. Hierzu laufen Gespräche mit dem bewährten Anbieter Persönliche Assistenz Vorarlberg. 
 

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