Presseaussendung · 24.11.2022 Deutliche Verbesserung für Vorarlberger PatientInnen Wichtige Beschlüsse für die Vorarlberger Gesundheitsversorgung in der Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission gefasst

Veröffentlichung
Donnerstag, 24.11.2022, 16:38 Uhr
Themen
Gesundheit/Zielsteuerung/Rüscher
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – In der heutigen (Donnerstag) Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission wurden wesentliche Weichen zur Weiterentwicklung der Gesundheits- und Krankenversorgung gestellt, berichten Landesrätin Martina Rüscher und die Vorsitzenden des Landesstellenausschusses der Östereichischen Gesundheitskasse in Vorarlberg, Manfred Brunner und Christoph Jenny. In mehreren Beschlüssen wurden insbesondere die Voraussetzungen für die Erweiterung der Palliativangebote in Vorarlberg, zur Zahnsanierung unter Narkose bei Kindern mit Behinderung, zur Diabetesversorgung sowie zur Förderung von Primärversorgungseinheiten geschaffen.

Mit Jahresbeginn 2022 wurde der neue Hospiz- und Palliativfonds des Bundes eingerichtet, um die Länder mit Zweckzuschüssen bei der Umsetzung eines bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Angebots in der Hospiz- und Palliativversorgung zu unterstützen. Auf dieser Grundlage hat die Landes-Zielsteuerungskommission die Erweiterung des mobilen Palliativteams sowie die Einrichtung eines Konsiliardienstes und eines mobilen Kinderpalliativteams beschlossen. Dieses soll im Jahr 2023 mit einem maximalen Budgetrahmen von 250.000 Euro – je zu einem Drittel finanziert von Land, Bund und Sozialversicherung – gefördert werden. 

Zahnbehandlungen von Kindern oder von Erwachsenen mit mentaler Beeinträchtigung sind für den Hauszahnarzt/die Hauszahnärztin oft sehr herausfordernd und daher müssen manche Eingriffe unter Vollnarkose stattfinden. Nun wurde vertraglich festgelegt, dass diese Eingriffe sowohl im zahnmedizinischen Institut KIZZ in Hohenems als auch in den Spitälern ermöglicht werden. Bisher waren diese Leistungen im niedergelassenen Bereich für die PatientInnen mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Von den Österreichischen Sozialversicherungen wurde nunmehr die Möglichkeit geschaffen, diese Leistungen für Kinder bis 10 Jahren oder Kinder und Erwachsene mit mentaler Beeinträchtigung als Kassenleistung anzubieten. Durch diese Maßnahme wurde die Wartezeit bereits deutlich verkürzt.

Der Ausbau der Primärversorgung ist ein zentrales Anliegen im Sinne einer umfassenden gesundheitlichen Grundversorgung für alle Menschen. Zur Finanzierung gibt es in Vorarlberg bereits eine Vereinbarung zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung. Zusätzlich wurde jetzt eine Rahmenvereinbarung über die Mitfinanzierung des Landesgesundheitsfonds für den Aufbau von Primärversorgungseinheiten und -netzwerken beschlossen. Das trägt zum einen zur Entlastung der Spitäler bei und ermöglicht zum anderen die Einbeziehung von Leistungen bzw. Berufsgruppen, die nicht ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherung liegen. Eine erste PVE kann somit zeitnah den Betrieb aufnehmen. 

Auch bei der Diabetesversorgung in Vorarlberg sollen die Ist-Situation erhoben und mögliche Maßnahmen für eine Optimierung der Versorgung erarbeitet werden. In der Landeszielsteuerungskommission wurde der Startschuss für eine entsprechende Arbeitsgruppe, unter Beteiligung von Fachleuten sowie der Selbsthilfe gegeben. Das Ergebnis soll im ersten Halbjahr 2023 vorliegen.

„Mit den heutigen Beschlüssen konnten wieder wichtige Meilensteine in der Vorarlberger Gesundheitsversorgung gesetzt werden. Ich danke der Sozialversicherung für die gute Zusammenarbeit und gemeinsame Finanzierung bei diesen wichtigen Themen“, so Landesrätin Rüscher.

„Wir arbeiten laufend an der Verbesserung des Angebots für unsere Versicherten. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir in der Landeszielsteuerung wiederum Maßnahmen getroffen, die dieses Ziel unterstützen“, sind Manfred Brunner und Christoph Jenny zufrieden. 

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