Presseaussendung · 09.11.2022 EDV-Aufrüstung an Schulen: Land verlängert Förderzeitraum LSthin Schöbi-Fink und LR Tittler: Kontinuierliche Investitionen für modernen und zukunftsfähigen Unterricht

Veröffentlichung
Mittwoch, 09.11.2022, 14:17 Uhr
Themen
Bildung/Digitalisierung/Schöbi-Fink/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Digitalen Anwendungen und einer entsprechenden technischen Ausstattung wird an Vorarlbergs Schulen großes Augenmerk geschenkt. Die Gemeinden erhalten zur Aufrüstung der EDV-Ausstattung an Pflichtschulen Landesförderungen. Der Förderzeitraum wird bis Ende 2025 verlängert, teilen Bildungsreferentin Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler mit: „Für innovative Lehr- und Lernformate und damit zukunftsfähigen Unterricht ist eine moderne Ausstattung bei der Informatik unerlässlich“.

Eine wesentliche Grundvoraussetzung, um die stark zunehmende Bedeutung der digitalen Bildung gerecht zu werden, ist eine leistungsstarke, zuverlässige, moderne und hochverfügbare IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung. Bereits im Volksschulunterricht kommen vermehrt Tablets zum Einsatz, um die Kinder frühzeitig auf spielerische Art mit den Grundlagen informatischen Denkens und Lösens von Problemstellungen vertraut zu machen. Gleichzeitig wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den digitalen Medien vermittelt. „Im Klassenzimmer von heute nimmt die Digitalisierung einen zentralen Platz ein“, betont Schöbi-Fink. Das Lernen und Lehren mittels digitaler Werkzeuge im Unterricht sei auch für den Standort von größtem Interesse, „schließlich geht es um die bestmögliche Ausbildung der Fachkräfte von morgen“, unterstreicht Landesrat Tittler.

So wird über das Connect-Programm die Herstellung leistungsstarker Glasfaseranbindungen von Schulstandorten mit 90 Prozent (maximal 50.000 Euro) der förderfähigen Projektkosten gefördert. Auch das von der Landesregierung auf die Beine gestellte Digitalisierungspaket für Schulen im eigenen Zuständigkeitsbereich – also Pflichtschulen und Berufsschulen – bietet allen Gemeinden, die investieren, besonders lukrative Förderkonditionen. Für die Anschaffung von EDV-Ausstattungen und die Modernisierung der IT-Infrastruktur von Pflichtschulen wird den Gemeinden zusätzlich zu den Bedarfszuweisungen aus Mitteln der Wirtschaftsabteilung des Landes eine 20-prozentige Top-Up-Förderung gewährt. Dadurch wird die Abstützung der Investitionen – je nach Finanzkraft einer Gemeinde – von 25 bis 45 Prozent auf 46 bis 65 Prozent aufgestockt. Im Rahmen dieses Pakets wurden seit 2021 rund 500.000 Euro in modernste Ausstattung investiert. Auch für 2023 sind aktuell Mittel in der Höhe von ca. 330.000 Euro vorgesehen. Das Digitalisierungspaket ergänzt dabei bestehende und bewährte Förderungen wie z.B. die IKT-Offensive, für die jährlich rund 420.000 Euro zur Verfügung stehen. 
 

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