Medieninformation Freitag, 11.06.2021, 14:06 „Nicht nachgewiesen“ oder „nachgewiesen“ statt „negativ“ oder „positiv“ LR Gantner: Einheitliche Begriffe im Testzeugnis für den EU-weit geltenden Grünen Pass

Bregenz (VLK) – Die Ergebnisse von COVID-19-Tests werden neu mit den Begriffen „nicht nachgewiesen“ oder „nachgewiesen“ angegeben. Diese Anpassung der Testzeugnisse durch das Gesundheitsministerium erfolgte in Vorbereitung auf den EU-weit geltenden Grünen Pass, erklärt Landesrat Christian Gantner. „Nicht nachgewiesen/not detected“ löst den Begriff „negativ“ ab, umgekehrt bedeutet „nachgewiesen/detected“, dass der Test auf SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist.

Die Änderung wurde notwendig auf Grund einer EU-Richtlinie. Die offiziellen Testergebnisse werden wie gewohnt im EU-konformen-Format erstellt und per Mail oder SMS sowie mit QR-Code verschickt. 

„Es ist uns wichtig, dass Verunsicherungen bei den Getesteten ausgeräumt werden können. Im Testzeugnis ändert sich nur die Bezeichnung, nicht aber die Aussage – nämlich, ob eine Infektion mit dem Coronavirus gegeben (nachgewiesen/detected) ist oder nicht (nicht nachgewiesen/not detected)“, so Landesrat Gantner. 

Zu Fragen bei der Bevölkerung führte auch die Formulierung "Dieses Zertifikat dient nicht als Reisedokument". Das bedeutet, dass das Test-Zertifikat für Reisen als Nachweis nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis valid ist.
 

Redaktion
Gerhard Wirth

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