Medieninformation Dienstag, 23.03.2021, 17:19 Gantner: „Wer Auflagen nicht einhält, gefährdet Vorarlberger Öffnung“ Gastro-Betriebe werden von Land und Wirtschaftskammer nochmals informiert – Bei Verstößen kündigt Sicherheitslandesrat „entschlossenes Vorgehen“ an
Bregenz (VLK) – Für eine sichere Öffnung der heimischen Gastronomie gelten in Vorarlberg strenge Auflagen für Gastronomiebetriebe und auch für Gäste. Vom Gros der Unternehmen werden diese Regeln eingehalten. „Wer die Vorgaben nicht einhält, gefährdet die Vorarlberger Öffnung“, warnt Landesrat Christian Gantner und kündigt von Behörden- und Polizeiseite ein „entschlossenes Vorgehen“ an. „Es kann nicht sein, dass einige schwarze Schafe die Regeln missachten, damit die gesamte Branche in Verruf bringen und die Öffnung leichtfertig aufs Spiel setzen“, bekräftigt Gantner. Mit der Wirtschaftskammer sollen die Betriebe nochmals über die unterschiedlichen gesundheitsbehördlichen Bestimmungen informiert werden.
Wie die Bezirkshauptmannschaften melden, hält sich die Mehrheit der heimischen Gastro-Betriebe im Großen und Ganzen gut an die Maßnahmen. Da und dort gebe es allerdings Berichte und Beschwerden, dass die Vorgaben zu wenig beachtet würden bzw. die Schutzvorschriften nicht im Detail bekannt sind. „In Abstimmung mit der Wirtschaftskammer sollen die Betriebe deshalb nochmals informiert werden“, teilt Landesrat Gantner mit.
Weiter konsequente Kontrollen
Vereinzelt sind auch gravierende Verstöße festgestellt worden, die das Einschreiten der Polizei erforderlich gemacht haben – konkret in Lokalen in Koblach und Damüls. Von Betreiberseite musste der Betrieb in weiterer Folge eingestellt werden. „Die Öffnungen in Vorarlberg können dann funktionieren, wenn alle gemeinsam Verantwortung tragen. Wer Auflagen gravierend und wiederholt missachtet, schadet letztendlich allen“, ärgert sich Gantner. Mit Blick darauf kündigt der Landesrat weitere konsequente Kontrollen im Gastronomiebereich an: „Die Polizei wird ihre Kontrolltätigkeit in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden fortsetzen und dort, wo es nötig erscheint, auch intensivieren“. Auch für Verabreichungsplätze im Außenbereich gebe es klare Regeln, erinnert Gantner.
Ob und wie sich die bisherigen Öffnungsschritte auf die Inzidenz im Land auswirken, lässt sich erst in den nächsten Tagen erkennen. „Für eine Bilanz ist es nach einer Woche zu früh“, betont der Landesrat.
Seit 15. März ist Vorarlberg Modellregion für COVID-Lockerungen im Bereich der Gastronomie sowie der Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen gelten strenge Auflagen. Auf drei Bereichen liegt verstärktes Augenmerk:
- Einlasskontrolle durchführen: Unverzüglich beim Betreten ist von Betreiberseite zu prüfen, ob die Gäste über aktuelle Antigen- oder PCR-Testbestätigungen verfügen. Tische bzw. Verabreichungsplätze sind den Gästen durch den Betreiber zuzuweisen. Parallel ist die Zusammensetzung der Besuchergruppen zu erfragen und es müssen die Kontaktdaten aufgenommen werden (Datum / Uhrzeit / Vor- und Nachname / zumindest eine Telefonnummer bzw. Mailadresse pro Haushalt).
- Bei der Einrichtung der Verabreichungsplätze bzw. Anordnung der Tische ist zwischen den Besuchergruppen mindestens ein Abstand von zwei Metern sicherzustellen.
- ACHTUNG: Derzeit ist laut Schutzmaßnahmenverordnung keine Selbstbedienung gestattet. Dies gilt auch für Restaurants, bei denen das Essen vorbereitet übergeben wird und der Kunde dieses an einer Ausgabestelle abholt. Ausschließlich Personal darf Getränke und Speisen an die zugewiesenen Plätze bringen.
- Redaktion
- Wolfgang Hollenstein