Presseaussendung · 19.01.2021 Korrekte Impfstoffzuteilung Land verstärkt Maßnahmen zur fairen Impfstoffverteilung

Veröffentlichung
Dienstag, 19.01.2021, 19:09 Uhr
Themen
Pandemie/Impfung/Rüscher
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Nachdem einige Vorfälle von geimpften Personen bekannt wurden, die nicht der Phase 1 laut den Empfehlungen des nationalen Impfplans zuzuordnen sind, verstärkt das Land Maßnahmen, um dies ab sofort möglichst zu unterbinden.

Seit letzter Woche erfolgt die Bestellung von Impfstoff für Vorarlberg nur mehr zentral über den Impfkoordinator des Landes. War es im Vorfeld noch möglich, dass Alten- und Pflegeheime direkt bei der Bundesbeschaffung GmbH Impfstoff bestellen konnten, wurde dieses System nun auf die zentrale Einmeldung über das Land geändert. Auch Arztordinationen können derzeit keinen Impfstoff direkt anfordern.
 
Digitales Vormerksystem

Seit Montag, 18. Jänner 2021, ist ein digitales Vormerksystem online. Bereits über 60.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich in den ersten beiden Tagen vormerken lassen. Nach dem Abschluss der Erstimpfungen in Alten- und Pflegeheimen werden nur mehr Personen aus diesem digitalen Vormerksystem zur Impfung eingeladen. Jede Impfung wird dort sofort dokumentiert.
 
Kontingentierte Codes für priorisierte Gruppen

Für Zielgruppen, die in der Phase 1 priorisiert werden sollen (Gesundheitspersonal und Personen mit einem hohen Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs), werden künftig über Arbeitgeber oder Organisationen kontingentierte Einmal-Codes ausgegeben. Diese Codes können auch im Nachhinein bei einer bereits erfolgten Vormerkung ergänzt werden. Personen mit diesen Codes können je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs gezielt zur Impfung eingeladen werden. Einzige Ausnahme sind ältere Personen – diese Einladung erfolgt nach Geburtsdatum, es ist kein spezieller Priorisierungscode notwendig.
 
Ärztliche Einstufung für Personen mit Vorerkrankungen

Personen mit schweren Vorerkrankungen werden über betreuende Ärztinnen und Ärzte direkt im System priorisiert.
 
Nochmalige Aufforderung an Alten- und Pflegeheime mit Erstimpfungen

Am Dienstag, 19. Jänner, wurden alle Alten- und Pflegeheime, die noch Erstimpfungen durchführen, nochmals dringend darauf hingewiesen, dass übriggebliebener Impfstoff nur an Personen aus der Phase 1 weitergegeben werden darf.
 
Sanktionen in Spitälern

In den Spitälern wurde nochmals darauf hingewiesen, dass ein Einschleusen von noch nicht impfberechtigten Personen dienstrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.

„Eine 100 prozentige Sicherheit wird auch durch diese verstärkten Maßnahmen nicht möglich sein. Wir appellieren daher an die Fairness und Eigenverantwortung der Verantwortlichen in den unterschiedlichen Bereichen!“, so Landesrätin Martina Rüscher.

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