Presseaussendung · 09.11.2020 Sofortige Absonderungsinformation für positiv Antigen-Getestete

Veröffentlichung
Montag, 09.11.2020, 14:43 Uhr
Themen
Gesundheit/Corona-Test/Rüscher
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Seit Ende vergangener Woche ist die digitale Erstinformation von Erkrankten und Kontaktpersonen nach PCR-Tests erfolgreich angelaufen. Ab heute, Montag, werden auch Personen, die bei ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt ein positives Antigen-Testergebnis erhalten, gleich in der Ordination über die sofortige Absonderung für sich und die Personen im gemeinsamen Haushalt informiert, teilt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher mit.

Gleich wie bisher bleibt, dass bundesweit bei einem positiven Antigentest eine zweite Probenabnahme für den PCR Test erfolgen muss, um die COVID-Infektion sicher nachzuweisen. Sollte sich das positive Ergebnis dabei nicht bestätigen (die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering), wird damit die Absonderung beendet.

„Diese Schritte helfen uns, wertvolle Zeit zu gewinnen und Infektionsketten rasch zu unterbrechen“, betont Landesrätin Rüscher. Pro Tag werden in Vorarlberg derzeit rund 500 Antigentests für Personen mit Symptomen in 130 Arztordinationen durchgeführt, davon sind derzeit im Schnitt 30 bis 40 Prozent positiv.

Wenn der Antigentest beim Hausarzt/bei der Hausärztin positiv ist, erhält der/die Betroffene einen Patientenbegleitschein mit ersten Infos. Darin wird er/sie aufgefordert, ab sofort zu Hause zu bleiben, soziale Kontakte zu vermeiden und umgehend weitere enge Kontaktpersonen außerhalb des gemeinsamen Haushalts sowie Arbeitgeber zu informieren. In dem Begleitschreiben ist auch genau definiert, wer als „enger Kontakt“ gilt. Das sind alle Menschen, mit denen der/die positiv Getestete länger als 15 Minuten unter 2 Meter ohne beidseitigen Mund‐Nasen‐Schutz zusammen war oder direkten Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.) hatte. Ausschlaggebend für den Kontakt sind 48 Stunden vor Symptombeginn oder, wenn keine Symptome spürbar sind, 48 Stunden vor der Testung.

Die digitale Erstinformation gilt als verbindliche Handlungsanleitung. Die Kontaktaufnahme durch das Infektionsteam von positiv getesteten Pesonen erfolgt im Nachgang, Kontaktpersonen werden nur noch in unklaren Fällen kontaktiert.

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