Presseaussendung · 23.10.2020 „Arbeiten über die Grenze muss weiterhin möglich sein“ LR Tittler zur Testpflicht für Berufspendler nach Bayern: „unbefriedigende, einseitige Vorgehensweise“

Veröffentlichung
Freitag, 23.10.2020, 17:45 Uhr
Themen
Covid/Arbeit/Pendler/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Als „unbefriedigende, einseitige Vorgehensweise“ bezeichnet Wirtschaftslandesrat Marco Tittler die kurzfristig eingeführte Testpflicht für Berufspendler nach Bayern: „Die neuen Einschränkungen an der Grenze sind epidemiologisch nicht zu begründen und schränken die Wirtschaft in ungerechtfertigter Weise stark ein.“ Die Schnelltests für Schlüsselarbeitskräfte werden vom Land weiterhin angeboten.

Von dieser so kurzfristig eingeführten Regelung sind rund 900 Berufspendler aus Vorarlberg nach Bayern betroffen. Arbeiten über die Grenze muss weiterhin möglich sein, betont Tittler. Die Schnelltests für Schlüsselarbeitskräfte für dringende Arbeiten, insbesondere zur Erfüllung wichtiger Aufträge im Ausland, bleiben weiterhin angeboten.
Montagetätigkeiten und zwingend beruflich notwendige Tätigkeiten sind auch weiterhin ohne Einschränkungen im benachbarten Grenzraum Deutschland/Schweiz/Liechtenstein möglich.

Infektionszahlen durch organisatorische Maßnahmen drücken

Es muss aber, so Tittler, „unser aller gemeinsame Anstrengung sein, die Infektionen aus den Betrieben draußen zu halten. Niedrige Infektionszahlen sind aktuell die beste wirtschaftspolitische Maßnahme.“ Der Landesrät rät auch verstärkt Home Office als Alternative heranzuziehen und sich an die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu halten: „Das konsequente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes schützt auch vor Absonderung als K1-Person.“
(tm)

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