Presseaussendung · 23.10.2020 Verschärfte Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung ab Sonntag, 0 Uhr Landeshauptmann Wallner, Gesundheitslandesrätin Rüscher und Tourismuslandesrat Gantner rufen Bevölkerung dazu auf, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und soziale Kontakte zu reduzieren

Veröffentlichung
Freitag, 23.10.2020, 17:12 Uhr
Themen
Gesundheit/Covid-19/Wallner/Rüscher/Gantner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Mit Sonntag, 25. Oktober, 00:00 Uhr, treten zeitgleich mit den neuen Bundesregelungen die angekündigten verschärften Maßnahmen des Landes zur Pandemie-Bekämpfung in Kraft. Darunter fallen neben der Sperrstundenregelung – die Sperrstunde bleibt bei 22:00 Uhr –, und strengeren Besucherobergrenzen bei Veranstaltungen, eine Gäste-Registrierungspflicht für den Gastronomiebereich, die ab Montag gilt, eine Beschränkung von privaten Feiern in Garagen und in anderen, nicht dem Wohnzweck dienenden Räumlichkeiten sowie die Untersagung von Vereinszusammenkünften ab 22:00 Uhr, soweit diese überwiegend dem geselligen Beisammensein dienen. „Nur gemeinsam kann es gelingen, die Infektionszahlen wieder nach unten zu bringen“, betonen Landeshauptmann Markus Wallner, Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher und Tourismuslandesrat Christian Gantner klar.

Einige der zusätzlichen Maßnahmen in Vorarlberg knüpfen direkt an die neuen Bundesregelungen an. „Aufgrund der nach wie vor steigenden Ansteckungszahlen in Vorarlberg haben wir uns zur Eindämmung der Pandemie gezwungen gesehen, auch in Vorarlberg weitere Maßnahmen zu treffen, damit die Situation im Land weiterhin beherrschbar bleibt“, erläutert Wallner. Vordringlichstes Ziel sei es derzeit, Vorarlbergs Sieben-Tage-Inzidenz nachhaltig zu senken. „Dazu braucht es einen gemeinsamen Kraftakt – genauso wie am Beginn der Pandemie“, richtet der Landeshauptmann einen dringenden Appell an die Vorarlberger Bevölkerung.

Veranstaltungsbeschränkungen und Sperrstundenregelung
   Zu den strengeren Beschränkungen des Landes zählen beispielsweise die geltenden Besuchergrenzen für Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen, die mit Präventionskonzept in geschlossenen Räumen 250 und im Freiluftbereich maximal 500 Personen vorsehen. Ebenso bleibt die Sperrstunde bei 22:00 Uhr.

Registrierungspflicht in Gastronomiebetrieben
   Um Daten im Verdachtsfall an die Gesundheitsbehörde übermitteln zu können, führt Vorarlberg nach Tirol und Salzburg ab Montag, 26. Oktober 2020, 00:00 Uhr auch eine Registrierungspflicht für Gäste in Gastronomiebetrieben ein. Wie Gastronomiebetriebe die Gäste-Registrierung genau organisieren, bleibt grundsätzlich ihnen selbst überlassen. Zur Unterstützung bieten die Vorarlberger Tourismusdestinationen in Zusammenarbeit mit dem Land jedoch ein kostenloses digitales Tool an, das auf einer einfach zu handhabenden QR-Lösung basiert.

Land und Destinationen bieten einheitliche Lösung
   „Die Gäste-Registrierung erfolgt unkompliziert übers Mobiltelefon, indem im Hintergrund die Telefonnummer verifiziert wird. Es ist kein App-Programm nötig und es müssen keine zusätzlichen persönlichen Daten angegeben werden“, erläutert Gantner. Für ihn sind mit dem Tool die Rahmenbedingungen für ein landesweit einheitliches und effizientes digitales Contact Tracing gegeben. Für das Digitale Gästebuch können sich Gastronomiebetriebe ab sofort online unter https://messageorganizer.com/vorarlberg-registrierung-digitales-gaestebuch/ anmelden. Die Besucherdaten werden datenschutzkonform gespeichert und fristgerecht nach 28 Tagen gelöscht. Weitere Informationen zum praktischen Servicetool finden sich im Internet unter https://messageorganizer.com/gaesteregistrierung#Handbuch bzw. https://messageorganizer.com/de/faq/faq-digitales-corona-gaestebuch/.

Soziale Kontakte zurückfahren
   Für Zusammenkünfte in Garagen oder anderen Räumlichkeiten, die nicht dem Wohnzweck dienen, gelten dieselben Regeln wie sonst für Veranstaltungen. Untersagt sind zudem Vereinsveranstaltungen ab 22:00 Uhr, wenn diese überwiegend dem geselligen Beisammensein dienen.

Maßnahmen des Bundes
   Nach den Maßnahmen des Bundes, die am Sonntag, 25. Oktober 2020, um 00:00 Uhr in Kraft treten, sind unter anderem bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze in geschlossenen Räumen nur mehr maximal sechs Personen zugelassen. Im Freien liegt die neue Grenze bei zwölf Personen. In beiden Fällen umfasst die Regelung bis zu sechs minderjährige Kinder. Mehr Personen sind bis zur landesrechtlich normierten Höchstgrenze von 250 indoor und 500 outdoor möglich, wenn es sich um eine Veranstaltung mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen handelt, ein Präventionskonzept für die Veranstaltung ausgearbeitet wurde und umgesetzt wird sowie diese Veranstaltung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angezeigt wurde. Ausgenommen sind Begräbnisse, die auf 100 Teilnehmende beschränkt sind. In praktisch allen öffentlich zugänglichen Indoor-Bereichen, aber auch bei Freiluft-Veranstaltungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS-Maske) Pflicht. Künftig besteht eine MNS-Pflicht auch in Bahnhöfen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und im Zugangsbereich von Seilbahnen. Gesichtsschilder bzw. kleinere Kinnvisiere sind ab 7. November nicht mehr zulässig.

Ebenso neu ab Sonntag ist, dass nach der Sperrstunde alkoholische Getränke im Umkreis von 50 Metern um einen Gastronomiebetrieb nicht mehr konsumiert werden dürfen (gilt auch für Tankstellenshops und Imbissstände).

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