Presseaussendung · 27.08.2020 Möglichst sicherer und normaler Schulstart im Herbst Landesstatthalterin Schöbi-Fink und Landesrätin Rüscher luden heute Elementarpädagogik- und Schulgipfel mit den zuständigen Fachleuten

Veröffentlichung
Donnerstag, 27.08.2020, 17:37 Uhr
Themen
Bildung/Gesundheit/Corona/Schöbi-Fink/Rüscher
Redaktion
Santina Hagen

Bregenz (VLK) – Bregenz (VLK) – Nach der von Bundesminister Heinz Faßmann präsentierten Ampelregelungen für den Start der Bildungseinrichtungen in weniger als drei Wochen, gilt es nun auf Landesebene konkrete Weichenstellungen vorzunehmen. Um für Sicherheit im elementarpädagogischen Bereich sowie in den Schulen zu sorgen und möglichst viele offene Fragen zu beantworten, luden heute (Donnerstag, 27. August) Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink und Landesrätin Martina Rüscher die Expertinnen und Experten aus Bildung und Gesundheit zu einem Elementarpädagogik-Gipfel und einem Schulgipfel ein. Dabei wurde ausführlich über die Vorgehensweise bei Verdachtsfällen und positiven Testungen in Bildungseinrichtungen informiert. „Unser Ziel ist ein sicherer und möglichst normaler Schulstart im Herbst“, so Schöbi-Fink und Rüscher.

Für das kommende Schul-und Betreuungsjahr werden Bildungs- und Gesundheitsbehörde sehr eng zusammenarbeiten. Mit dem Ampelsystem des Bundes kommt dabei ein zusätzliches, verlässliches Instrument zur Orientierung für alle Beteiligten zum Einsatz. „Ziel ist es, dass sowohl die elementarpädagogischen Einrichtungen als auch die Schulen im Herbst im Normalbetrieb, aber zugleich mit bestmöglichen Vorkehrungen für den Schutz der Gesundheit starten können. Dafür gilt es die nötige Klarheit für die Einrichtungen, Trägerschaften, Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern sowie Kinder und Jugendliche zu schaffen“, betonen Schöbi-Fink und Rüscher. Grundlage für die Beratungen im Rahmen des Elementarpädagogikgipfels und des Schulgipfels sind einerseits die Dokumente des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und andererseits die Vorgaben des Gesundheitsministeriums.

Keine Schließung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
Essentiell wird es sein, dass die Betreuungs- und Bildungseinrichtungen auch bei der Ampelfarbe „Rot“ nicht geschlossen werden – ein Notbetrieb ist sichergestellt. „Das entlastet unsere Familien enorm. Oberstes Ziel ist es, das Schließen von Schulen und Betreuungseinrichtungen wo immer möglichst zu vermeiden“, so Schöbi-Fink und Rüscher. Beide befürworten die geplante Handhabung des mit den Ländern und Bildungsdirektionen gemeinsam entwickelten Ampelsystems: „Es ist gut, dass je nach Farbe regionale Maßnahmen gesetzt werden können und entsprechend den Abstufungen gewisse Aktivitäten möglich bleiben.“ Für die Schulen gelten die Maßnahmen des Ampelsystems verpflichtend. Die Ampelregelung soll grundlegende Vorgaben, Verhaltensweisen und Empfehlung geben und verhindern, dass die Ampelfarbe auf Rot umschlägt. „Bei Grün gibt es zwar einen Normalbetrieb in allen Bildungseinrichtungen, wichtig ist aber, dass man sich in dieser Zeit auf eine mögliche Umstellung vorbereitet“, betont Schöbi-Fink.

Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall
Zusätzlich zu der Erläuterung der Ampelregelung informiert Landesrätin Martina Rüscher über die Vorgehensweise, sollte ein Verdachtsfall in einer Bildungseinrichtung auftreten. „Wichtig ist, Kinder sollen bei Krankheit nicht in die Schule geschickt werden“, betont die Landesrätin. Wenn in einer elementarpädagogischen Einrichtung oder in einer Schule der dringende Verdacht besteht, dass ein Kind, das sich in Betreuung befindet, an COVID-19 erkrankt ist, werden die Eltern des Kindes kontaktiert und aufgefordert, das Kind abzuholen. Folgende Symptome sind ausschlaggebend: Fieber über 38 ° Celsius, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, starker trockener Husten, starke Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns. Hingegen begründen Schnupfen, leichter Husten bzw. Halskratzen sowie chronische Erkrankungen (z.B. Asthma) keinen dringenden Verdacht. Bei Unklarheiten kann die Schulärztin/der Schularzt kontaktiert werden. Die Eltern werden gebeten die Gesundheitsberatung „1450“ anzurufen, die über die Notwendigkeit einer Testung entscheidet. „Nicht alle Kinder werden getestet“, so Rüscher. Sollte ein Test durchgeführt werden, wird die Leitung der Einrichtung darüber informiert. Unabhängig davon darf das Kind erst in die Einrichtung zurückkehren, wenn es 24 Stunden symptomfrei ist – dies gilt auch bei einem negativen Testergebnis. Sollte der Test positiv ausfallen, gilt informiert das Infektionsteam über die weiteren Schritte.

Vorgehensweise bei einem positiven Fall
Wird ein Kind positiv auf Covid-19 getestet, wird es nach Vorgabe der zuständigen Gesundheitsbehörde für zehn Tage abgesondert. Die Quarantäne gilt auch für alle Personen, die im selben Haushalt leben. Das Infektionsteam informiert zudem die Eltern, die Leitung der Einrichtung, die Bildungsdirektion bzw. den Fachbereich Elementarpädagogik. Die Leitung stellt dem Infektionsteam Kontaktlisten zur Verfügung und informiert den Träger und die Eltern der betreffenden Gruppe/Klasse. Der Klassenverband wird als enger Kontakt angesehen, aufgrund des geringen Risikos einer Übertragung durch Kinder unter 10 Jahren werden - nach aktuellem Stand der Empfehlungen des Gesundheitsministeriums – der Klassenverband bzw. die Betreuungspersonen jedoch nur als Kategorie II-Kontaktperson eingestuft. Das bedeutet vorerst, dass die Gruppe weitergeführt werden kann. Das Infektionsteam veranlasst jedenfalls eine umgehende Testung der weiteren Kinder der Gruppe, nur wenn mindestens zwei weitere Kinder oder die Betreuungsperson positiv sind, setzt das Infektionsteam weitere Schritte.

Unterstützung für Schulen
   Als zusätzlicher Service für den Start des neuen Bildungs- und Schuljahres informiert Bildungsdirektorin Evelyn Marte-Stefani über zwei weitere Hilfsmaßnahmen. Zum einen wird ein wöchentlicher Online-Treffpunkt für alle Schulleitungen zum informellen Austausch mit Fachleuten der Bildungsdirektion stattfinden und zum anderen wird ein Mal pro Woche eine FAQ-Sammlung auf Grundlage gestellter Fragen für Schulen bereitstehen.

- Hotline des BMBWF ab Schulbeginn für Schülerinnen und Schüler, Lehrende, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Eltern unter 0800 21 65 95
- Hotline der Bildungsdirektion ab sofort unter 05574 4960 oder 0664 8109324
- Alle Unterlagen (Hygienehandbuch, Checklisten für Verdachtsfall, Corona-Ampel etc.) unter www.bmbwf.gv.at
- Startkonferenzen für alle Schulleitungen am 9. September 2020
- Wöchentlicher Online-Treffpunkt als Angebot für alle Schulleitungen zu Corona und anderen Themen
- FAQs: Schulen können jederzeit Fragen an info@bildung-vbg.gv.at senden. Die gesammelten Antworten werden wöchentlich an alle Schulen geschickt.
- Information über weitere Handlungsschritte und Empfehlungen (z. B. Checkliste für den Schulanfang, Empfehlungen für Schulveranstaltungen, Vorgehensweisen bei Verdachtsfall und positivem Fall)

Landesstatthalterin Schöbi-Fink verweist zudem auf die Hotline für Elementarpädagogik, die im Landhaus zu Beginn der Krise im März eingerichtet wurden. Diese bleibt auch weiterhin bestehen, damit sich Träger, Einrichtungen und Eltern mit ihren Fragen an eine Fachstelle wenden können.
- Fachbereich Elementarpädagogik: Telefon 0664/6255375

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