Presseaussendung · 17.06.2020 Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in der Landesverwaltung Mund-Nasen-Schutz nicht mehr verpflichtend, regulärer Dienstbetrieb ab 6. Juli

Veröffentlichung
Mittwoch, 17.06.2020, 09:05 Uhr
Themen
Verwaltung/Corona/Maskenpflicht
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Im Zuge der Lockerungen der Corona-Maßnahmen entfällt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Amtsgebäuden des Landes. Voraussetzung ist die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter und der entsprechenden Hygienemaßnahmen. Analog zum Bundesdienst erfolgt in allen Amtsgebäuden des Landes ab Montag, 6. Juli, die Wiederaufnahme des normalen Dienstbetriebs.

Mit 15. Juni sind weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen entfällt, soweit ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird. Auch die Hygienemaßnahmen wie das Händewaschen müssen weiter eingehalten werden. Personen, bei denen der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung besteht, dürfen die Amtsgebäude weiterhin nicht betreten.

Regulärer Dienstbetrieb ab 6. Juli

Analog zum Bundesdienst erfolgt in allen Amtsgebäuden des Landes ab Montag, 6. Juli, die Wiederaufnahme des normalen Dienstbetriebs. Für die persönliche Vorsprache muss ein Termin vereinbart sein. Die Bevölkerung wird ersucht, vorrangig die digitalen Angebote zur Erledigung der Amtsgeschäfte zu nutzen. In der Zeit der Schließung bzw. des reduzierten Betriebs in den Amtsgebäuden seit Mitte März 2020 hat sich gezeigt, dass sehr viele Amtsgeschäfte digital abgewickelt werden können. Der digitale Amtsverkehr ist nicht nur kundenfreundlich und effizient, sondern schützt auch die Gesundheit der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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