Presseaussendung · 16.06.2020 Landesrat Gantner begrüßt Entlastungspaket des Bundes für die Land- und Forstwirte

Veröffentlichung
Dienstag, 16.06.2020, 16:17 Uhr
Themen
Landwirtschaft/Corona/Gantner
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – In der herrschenden Coronavirus-Situation zeigt sich die Bedeutung einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit frischen und hochwertigen Regionalprodukten. Landesrat Christian Gantner begrüßt daher das heute (Dienstag, 16. Juni) von Bundesministerin Elisabeth Köstinger präsentierte Entlastungs- und Investitionsprogramm mit 400 Millionen Euro für die Land- und Forstwirtschaft. „Durch dieses umfangreiche Maßnahmenpaket kann die Einkommens- und wirtschaftliche Situation der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gezielt verbessert werden, um notwendige Entlastungen aufgrund der großen Herausforderungen für den Arbeitsplatz und das Familienunternehmen Bauernhof sowie die forstlichen Betriebe wirksam umzusetzen“, betont Landesrat Gantner.

   So sieht das Paket, insbesondere angesichts der Stagnation der Marktpreise für die bäuerlichen und forstlichen Produkte, der Auswirkungen des sich verändernden Klimas auf die Land- und Forstwirtschaft sowie der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Belastungen der Land- und Forstwirte, eine Reihe von konkreten Schwerpunktmaßnahmen vor. Dabei sind insbesondere zu nennen:
1) Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemein gültige Niveau
2) Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge auf 10 Prozent
3) Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr
4) Streichung des Solidarbeitrages der Pensionisten in der Höhe von 0,5 Prozent
5) Anhebung des Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro und zukünftige Valorisierung
6) Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme zur Absicherung gegen Preis- und Ertragsschwankungen
7) Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht
8) Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft
9) Änderung der forstlichen Bewertungskriterien im Bereich des Einheitswertes
10) Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben im Forstbereich
11) Ausweitung der Übertragbarkeit „stiller Reserven“
12) Einführung eines Kinderbonus von 360 Euro/Kind für land- und forstwirtschaftliche Betriebsführende
13) Unterstützung bei Wiederaufforstungen nach Schadereignissen
14) Entwicklung klimafitter Wälder mit eigener Forschungsschwerpunktsetzung und Schaffung eines Waldfondsgesetzes
15) Abgeltung von durch den Klimawandel verursachten Borkenkäferschäden
16) Beitragsleistung zur Errichtung von Schadholz-Lagerstätten
17) Unterstützung der mechanischen Entrindung
18) Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden
19) Forschungsanlage zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen
20) Holzbauoffensive
21) Stärkung, Erhalt und Förderung der Biodiversität im Wald
 

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