Presseaussendung · 19.05.2020 Trotz geöffneter Grenzübergänge: Einreisebestimmungen bleiben aufrecht LR Gantner: Weiterhin kein ungehinderter Reiseverkehr möglich

Veröffentlichung
Dienstag, 19.05.2020, 17:34 Uhr
Themen
Sicherheit/Grenzen/Gantner
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Eine Ein- bzw. Wiedereinreise nach Vorarlberg ohne anschließende 14-tägige Heimquarantäne oder einem ärztlichen Gesundheitszeugnis ist weiterhin nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. „Auch wenn bei allen Grenzübergängen die Sperren aufgehoben wurden und nur mehr stichprobenartig kontrolliert wird, bleiben die Einreisebedingungen unverändert“, betonen Sicherheitslandesrat Christian Gantner und Landespolizeidirektor Hans-Peter Ludescher.

Erfahrungen an den Grenzkontrollstellen vom Wochenende zeigen, dass es noch Unsicherheiten darüber gibt, wann man nun einreisen darf oder nicht. Das schöne Wetter lud viele dazu ein, mit Auto, Motorrad oder Fahrrad einen Ausflug über die Grenze zu machen. An den Grenzübergängen mussten sie dann jedoch feststellen, dass eine Einreise nach Vorarlberg bzw. eine Wiedereinreise nicht so einfach möglich war.
So bedeutete die Wiedereinreise nach Vorarlberg, etwa nach einem schnellen Ausflug über der Grenze, beispielsweise mit dem Fahrrad nach Lindau, für ein paar Personen eine sofortige Heimquarantäne für 14 Tage. „Diese wurde von der Gesundheitsbehörde angeordnet und die Einhaltung kann auch kontrolliert werden“, sagt Landesrat Gantner.

Vorteile für PendlerInnen
 
   Einen großen Vorteil von der Aufhebung der Grenzsperrung haben insbesondere PendlerInnen. Mussten sie vorher womöglich einen großen Umweg fahren, da der näher liegende kleine Grenzübergang gesperrt war, ist jetzt wieder ein direkter Weg möglich.

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie unter www.vorarlberg.at in der Rubrik „Coronavirus: Mobilität und Verkehr“ abrufbar. Hier finden Sie auch eine Auflistung häufig gestellter Fragen (LINK) sowie sämtlicher Formulare.

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