Presseaussendung · 18.05.2020 Wallner: „Jugendzentren werden von Gemeinden schrittweise geöffnet“ Landeshauptmann und amtsführende Gemeindeverbandsvizepräsidentin Kaufmann weisen auf Einhaltung von Schutzmaßnahmen hin

Veröffentlichung
Montag, 18.05.2020, 15:08 Uhr
Themen
Jugend/Jugendzentren/Wallner/Kaufmann
Redaktion
Santina Hagen

Bregenz (VLK) – Nachdem zu Wochenbeginn die aha-Büros für Jugendliche in Dornbirn, Bregenz und Bludenz ihre Tore geöffnet haben, sollen in enger Absprache mit den Gemeinden auch die Jugendzentren und Jugendtreffs ab sofort schrittweise wieder öffnen, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Bürgermeisterin Andrea Kaufmann als amtsführende Gemeindeverbandsvizepräsidentin: „Entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sind dabei unbedingt einzuhalten, um einer erneuten Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken“.

Nicht nur in den örtlichen Jugendzentren und -treffs, sondern auch mobil werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Offenen Jugendarbeit in Vorarlberg ihre Arbeit wieder aufnehmen. Insgesamt stehen der jungen Generation hierzulande 45 Jugendzentren und Jugendtreffs zur Verfügung. „Die Einrichtungen sind wichtige Begegnungsräume für eine sinnvolle Freizeitgestaltung ohne Konsumzwang“, betont Landeshauptmann Wallner.

Kontakte pflegen, gemeinsam kreativ sein
   Mit Ausbruch der Corona-Krise sind auch die Jugendräumlichkeiten in den Gemeinden geschlossen worden. „Viele junge Menschen finden in den Einrichtungen die nötigen Freiräume vor, um Kontakte zu pflegen und gemeinsam kreativ zu sein“, ergänzt die amtsführende Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbandes, Bürgermeisterin Andrea Kaufmann.

Sicherheitsvorkehrungen beachten
   Eine Öffnung sei nur unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen möglich, hält der Geschäftsführer des Koordinationsbüros für Offene Jugendarbeit und Entwicklung (KOJE), Thomas Dietrich, fest: „Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter – draußen genauso wie in den Räumlichkeiten. Zudem gibt es Begrenzungen bei der Zahl der Besucherinnen und Besucher. Pro Person müssen zehn Quadratmeter Raum zur Verfügung stehen. Außerdem notwendig: ein Mund-Nasen-Schutz oder eine mechanische Schutzvorrichtung“. Entsprechende Schutzmaßnahmen gelte es auch bei Kontakten im Freien zu beachten, so Dietrich.

Informationen zu den Angeboten und Öffnungszeiten gibt es bei den Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern vor Ort oder finden sich auf den Homepages bzw. SocialMedia-Kanälen der jeweiligen Jugendeinrichtungen.

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