Presseaussendung · 18.05.2020 Besuchsregelung: Weitere Lockerungen in den Vorarlberger Pflegeheimen LR Wiesflecker: Wieder mehr Normalität in den Alltag der Menschen bringen

Veröffentlichung
Montag, 18.05.2020, 14:28 Uhr
Themen
Corona/Pflege/Besuchsrecht/Wiesflecker
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Ab heute (Montag) werden die Besuchsregelungen in den Vorarlberger Pflegeheimen weiter gelockert. Unter Einhaltung der bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen können jetzt wieder Physio-, Ergo- und Logotherapie, sowie Frisör- und Fußpflegebehandlungen durchgeführt werden. Auch das gemeinsame Einnehmen der Mahlzeiten ist jetzt wieder möglich. „Wir wollen damit ein Stück mehr Normalität in den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner bringen“, sagt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker.

Besuche von ehrenamtlichen Personen und MOHI BetreuerInnen sind auch wieder möglich. Personen, welche im Pflegeheim im Rahmen von betreutem Wohnen untergebracht sind, dürfen wieder an den Mittagstischen unter Beachtung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsvorschriften teilnehmen. „Das ist für viele Bewohnerinnen und Bewohner ein wichtiger Bestandteil ihres täglichen Lebens“, betont Wiesflecker.

Auch Gottesdienste und Andachtsfeiern können wieder stattfinden. Es gilt jedoch dabei auf den nötigen Abstand zu achten und je nach Größe der Kapelle, des Raumes usw. nur eine den räumlichen Gegebenheiten angemessene Personenanzahl teilnehmen zu lassen.

Bei den Schutz- und Hygienemaßnahmen ist insbesondere folgendes zu beachten:
- Bewohnerinnen und Bewohner sollten einen Mund-Nasenschutz (wenn möglich) tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Physio-, Ergo- und Logotherapeuten sind verpflichtet eine FFP1 Maske zu tragen und diese selbst mit zu bringen.
- Diese Regelung gilt auch für Ärzte, die zur Visite ins Pflegeheim kommen, sowie für Frisör, Fußpflege, Ehrenamtliche und MOHI-Betreuerinnen und Betreuer.
- Soweit keine anderen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen (Fitnessraum, Begegnungsraum, Raum für Frisör oder Fußpflege etc.) kann die Behandlung auch im Zimmer erfolgen.

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com