Presseaussendung · 15.04.2020 LH Wallner: Finanzspritze für den Sport Erleichterungen im Sport und Öffentlichen Verkehr, wichtige Unterstützung für Familien

Veröffentlichung
Mittwoch, 15.04.2020, 20:18 Uhr
Themen
Corona/Familie/Sport/Verkehr/Wallner/Rüscher/Rauch
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – „Die Infektionszahlen entwickeln sich stabil mit nur noch sehr geringen Zuwächsen, sodass möglicherweise der Peak erreicht sein könnte. Das erlaubt eine schrittweise Öffnung von Wirtschaft und Gesellschaft“, sagte Landeshauptmann Markus Wallner in seiner heutigen (Mittwoch, 15. April) Stellungnahme zur aktuellen Corona-Situation in Vorarlberg. „Möglich ist das dank Ihnen, die Sie auch über die Oster-Feiertage die notwendigen Einschränkungen und Anweisungen sehr diszipliniert befolgt und eingehalten haben“, sprach er der Bevölkerung seinen Dank aus. Thematischer Schwerpunkt der heutigen Online-Pressekonferenz war der Sport. Neben ersten Lockerungen für den Leistungs- und den Freizeitsport sei die teilweise Öffnung des Olympiazentrums von besonderer Bedeutung. Außerdem will das Land Vorarlberg den Vereinen mit vorgezogenen Förderungen helfen und richtet einen Sporthärtefonds ein. „Unser Ziel ist es, dass kein Verein durch die Corona-Krise seine Existenz verliert“, sagte Wallner.

„Wir lassen keinen Verein im Stich. Alle zugesagten Förderungen werden ausbezahlt“, betonte auch Sportlandesrätin Martina Rüscher. Auch wenn Veranstaltungen nicht stattfinden und Leistungen nicht erbracht werden konnten bzw. können, werde keine Rückzahlung dieser Mittel verlangt. Außerdem werden die Mannschaftsspitzensportförderungen – in Summe 1,3 Millionen Euro – vorgezogen ausbezahlt.

Mit einem Sporthärtefonds will die Landesregierung dazu beitragen, den Vereinen und Profiverbänden ihre durch die Corona-bedingten Einschränkungen entstandenen Schäden zu ersetzen. Dabei schließt sich das Land an die Leistungen des Bundes an. „Wir schauen uns an, wo es dann noch Härtefälle gibt, die wir abfedern können“, so Rüscher.

Trainingsbetrieb im Olympiazentrum wieder möglich

Im Olympiazentrum in Dornbirn dürfen ab 20. April bestimmte Athletinnen und Athleten unter entsprechenden Sicherheitsauflagen wieder trainieren. Das gilt für jene, die bereits für die Olympischen Spiele in Tokio qualifiziert sind oder reelle Qualifikationschancen haben sowie für Wintersportlerinnen und -sportler auf Weltcup-Niveau.

Freizeitsportlerinnen und -sportler erinnerte Rüscher daran, dass nur Freiluft-Sportstätten wieder betreten werden dürfen, wo ein Abstand von zwei Metern bei der Ausübung des Sports gewährleistet ist. So sind etwa Tennis oder Golf möglich, aber im Mannschaftssport sowie für Indoor- und Kampfsportarten ist weiterhin Geduld gefragt und auch für die Veranstaltung von Publikumsevents müssen die weiteren Entscheidungen des Bundes abgewartet werden.

Härteausgleich für Familien

Landeshauptmann Wallner begrüßte die Einigung zwischen Bund und Ländern zur Unterstützung von Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Bund stellt 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für einen Familienhärteausgleich zur Verfügung. Zielgruppe sind Familien, in denen Elternteile wegen der Corona-Krise arbeitslos geworden oder in Kurzarbeit sind oder sich als selbstständig Erwerbstätige nun in einer Notsituation befinden. „Die Inanspruchnahme dieser Unterstützung hat keinen Einfluss auf den Familienzuschuss des Landes, dieser bleibt in voller Höhe aufrecht“, betonte Wallner.

Mehr zum Corona-Familienhärteausgleich siehe auf www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html.

Rücksicht nehmen in Öffentlichen Verkehrsmitteln weiter nötig

Mobilitätslandesrat Johannes Rauch begrüßte es, dass Öffentliche Verkehrsmittel nun auch wieder für Freizeitfahrten genutzt werden dürfen, mahnte aber zugleich weiterhin Disziplin und Rücksichtnahme ein: „Nicht alles, was erlaubt ist, muss auch gemacht werden. Es ist weiterhin geboten, Abstand zu halten und zu überlegen, welcher Weg wirklich notwendig ist. Sollte der Platz in den Öffentlichen Verkehrsmitteln knapp werden, bitte ich Sie, jenen den Vorrang zu geben, die zur Arbeit müssen oder dringend notwendige Besorgungen zu erledigen haben.“

Zudem ist in Bus und Bahn das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle außer Kinder bis zum 6. Lebenjahr verpflichtend. „Wenn keine Maske zur Verfügung steht, können auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Wichtig dabei ist, dass Nase und Mund bedeckt sind. Die Maske schützt unser Gegenüber – wenn wir sie alle tragen, schützen wir uns gegenseitig. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander", appellierte Rauch.

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