Presseaussendung · 14.04.2020 Klarstellung zu Ausnahmen bei Grenzübertritten Sicherheitslandesrat Christian Gantner klärt über aktuellen Rechtsstand auf

Veröffentlichung
Dienstag, 14.04.2020, 20:21 Uhr
Themen
Gesundheit/Sicherheit/Coronavirus/Gantner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Die geänderten Einreisebestimmungen für Lebenspartner an den Grenzen zu Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein haben am vergangenen Wochenende in Vorarlberg und den benachbarten Ländern „wiederholt für Unklarheiten gesorgt“, so Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Die Situation ist komplex und Bestimmungen sorgen bei den Nachbarstaaten für interne Abstimmungsnotwendigkeiten. „Wir versuchen weiterhin, eine praktikable Lösung im Einvernehmen mit den Nachbarländen zu finden. Seitens der österreichischen Bundesregierung wird festgelegt, wer unter welchen Bedingungen nach Österreich einreisen kann. Unsere Nachbarstaaten haben zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie jedoch eigene, aktuell gültige Bestimmungen über die Einreise getroffen, welche wir nicht direkt beeinflussen können.“

Unterschiedliche Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen haben am Osterwochenende dafür gesorgt, dass einige Missverständnisse entstanden sind. „Fakt ist, dass die Behörden im Drei-Länder-Eck die Bestimmungen unterschiedlich vollziehen“, so Gantner. Vorarlberg sei hier das einzige Land, das eine Einreise von Lebenspartnern unter Auflagen gestattet.

Darf ich als in Österreich Wohnhafte/r, um meinen/e Lebenspartner/in zu besuchen, in die Schweiz (inkl. Liechtenstein) oder nach Deutschland einreisen?
   Obwohl aus österreichischer Sicht ein derartiger Besuch erlaubt ist, ist dies derzeit faktisch für Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein leider nicht möglich. Denn der Besuch einer/s Lebenspartners/in fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Einreisen für Privatzwecke fallen da nicht darunter.

Darf mein/e Lebenspartner/in, der/die in der Schweiz (inkl. Liechtenstein) oder in Deutschland lebt, um mich zu besuchen nach Österreich einreisen?
   Bei uns fällt der Besuch des/der Lebenspartners/in unter einen „besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis“. Das heißt, dass Lebenspartner nach österreichischem Recht nach Österreich einreisen dürfen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es sind uns in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Bußgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde. Weiters darf nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten man in Quarantäne muss.

Vor der Ausreise informieren
   Es ist deshalb sehr wichtig, sich vor einer Ein- bzw. Ausreise über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren, so Christian Gantner abschließend.

Intensive Suche nach praktikabler Lösung
   Derzeit laufen von Vorarlberger Seite initiiert verschiedene Gespräche mit allen beteiligten Stellen in den Nachbarländern, um eine praktikable Lösung für diese schwierige zwischenmenschliche Situation zu finden.

Weiterführende Informationen:
FAQs Staatssekretariat für Migration SEM
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/faq-einreiseverweigerung.html

Regierung Fürstentum Liechtenstein
https://www.regierung.li/coronavirus

Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein
https://www.llv.li/inhalt/118724/amtsstellen/coronavirus

FAQs deutsches Innenministerium
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html#doc13738352bodyText3^

FAQs der deutschen Bundespolizei
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html

FAQs des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/

Landratsamt Lindau
https://www.landkreis-lindau.de/Schnellnavigation/Startseite/index.php?object=tx%7c2846.1102.1&NavID=2562.10

Ihr Browser ist veraltet!
Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt darzustellen!
www.outdatedbrowser.com