Presseaussendung · 10.04.2020 LH Wallner: „Grenze in besonderen Ausnahmefällen leichter passierbar“ Intensive Verhandlungen mit dem Bund bringen Verbesserungen für Familienmitglieder und Pferdebesitzende sowie -haltende

Veröffentlichung
Freitag, 10.04.2020, 17:45 Uhr
Themen
Gesundheit/Sicherheit/Coronavirus/Wallner/Gantner
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Ab sofort können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Anstatt einem ärztlichen Zeugnis über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Der „praktikablen Lösung“ waren intensive Verhandlungen mit dem Bund vorausgegangen, teilen Wallner und Gantner mit. „Wir sind froh um die Neuregelung im Sinne der Familien und des Tierwohls“, so der Landeshauptmann.

   Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder sowie eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert.

   Zum Grenzübertritt lassen sich daneben auch zwingende Gründe der Tierversorgung anführen und mit Eigenerklärung bestätigen. Gerade für PferdebesitzerInnen bzw. -halterInnen, die ihr Tier bzw. ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt, freut sich Landesrat Gantner. Diese neuen Vorgaben wurden bereits den Mitarbeitenden an den Grenzübergängen übermittelt.

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