Presseaussendung · 19.02.2020 Landesveterinär Norbert Greber: Klares Nein zu Verbringungen von Kälbern in den Libanon Abfertigungspraxis in Vorarlberg ist gesetzeskonform; Rückgang der Transporte um 22 Prozent

Veröffentlichung
Mittwoch, 19.02.2020, 15:12 Uhr
Themen
Landwirtschaft/Kälbertransport/Greber
Redaktion
Florian Themeßl-Huber

Bregenz (VLK) – Zur aktuellen Diskussion betreffend Kälbertransporte in EU-Drittstaaten ist laut Landesveterinär Norbert Greber nach Prüfung Folgendes festzuhalten: In die Verbringung des Ende 2018 von einem Landwirtschaftsbetrieb in Lustenau nach Bergheim/Salzburg und von dort nach Spanien transportierten Kalbes war die Vorarlberger Veterinärbehörde nicht eingebunden, da der Tiertransport innerhalb Österreichs keiner veterinärbehördlichen Bewilligung bedarf und die Abfertigung des Kalbes in Bergheim/Salzburg nach Spanien durch die Salzburger Veterinärbehörde erfolgt ist. Das Land Vorarlberg verurteilt diese Verbringung in den Libanon und die Art der dortigen nicht tierschutzgerechten Behandlung der Tiere auf das Schärfste. Dass das Kalb nach einiger Zeit von Spanien in den Libanon weitertransportiert wurde, war vermutlich auch dem Landwirt bis gestern nicht bekannt, so Landesveterinär Norbert Greber.

Im Land Vorarlberg wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen, um den Heimmarkt zu stärken und Tiertransporte ins Ausland einzudämmen. Um Vorschläge und mögliche Maßnahmen zur weiteren Reduktion von Kälbertransporten zu erarbeiten, wurde im Frühjahr 2019 eine „Task Force Tiertransporte“ eingerichtet.

Gesetzeskonforme Abfertigungspraxis   
   Diese hat sich mit der Prüfung rechtlicher Möglichkeiten und möglicher Alternativen befasst und Ende 2019 ihre Empfehlungen vorgelegt. Verschiedenes davon haben die Vorarlberger Landesregierung, die Landwirtschaftskammer sowie diverse Systempartner bereits vor einigen Monaten auf den Weg gebracht. Durch die Task Force wird auch bestätigt, dass es sich dabei um wichtige und richtige Maßnahmen zur Reduktion der Kälbertransporte in Vorarlberg handelt und die bisherige Abfertigungspraxis in Vorarlberg gesetzeskonform ist. Die bereits getroffenen Initiativen und Maßnahmen haben einen Rückgang der Kälbertransporte von Vorarlberg in EU-Länder seit dem Frühjahr 2019 um mehr als 22 Prozent ergeben.

„Das Land Vorarlberg bzw. die Vorarlberger Veterinärbehörden halten sich in Verantwortung für das Mitgeschöpf Tier an die geltenden Gesetze und Erlässe betreffend Tiertransporte und das Tierwohl. Klar ist aber, dass es sich hierbei um EU- und Bundesvorschriften handelt und dass dem Land Vorarlberg diesbezüglich keine Regelungskompetenz zukommt“, so Greber. Tiertransporte werden von den Vorarlberger Veterinärbehörden nur mehr dann abgefertigt, wenn die endgültigen Bestimmungsorte bekannt sind. Fest steht auch, dass durch die Vorarlberger Veterinärbehörde weder in der Vergangenheit noch aktuell Schlacht- und Zuchttiertransporte in Drittstaaten abgefertigt wurden bzw. werden. Um eine einheitliche Vollziehung der Tiertransportvorschriften innerhalb der EU zu erreichen, hat das Land Vorarlberg im Jahr 2019 im Wege des zuständigen Sozialministeriums auch eine entsprechende Forderung nach Brüssel gerichtet.


Getroffene Maßnahmen sorgen für Rückgang der Transporte
   Die Anpassung der Leistungsabgeltungen, die Umsetzung des Programms für Ländle Kälber und Fleischrinder bis 32 Monate, der Ausbau des Vollmilch-Kälbermast-Programmes, die Umsetzung der Kampagne „Ländle Kalbsbratwurst mit Gütesiegel“, der Ausbau von Kooperationen mit den Gemeinschaftsverpflegern, Krankenhäusern, dem Militärkommando Vorarlberg und der Gastronomie im Rahmen der Initiative „Vorarlberg am Teller“, die Weiterführung des Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebes in Hohenems und die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung bei Landwirten, KonsumentInnen, Verarbeitern und Vermarktern zur verstärkten Vermarktung/Verwendung regionaler Lebensmittel und vieles mehr werden aktiv weiterbetrieben.

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