Presseaussendung · 07.10.2019 Landtagswahl: Insgesamt können fünf Vorzugsstimmen vergeben werden Pro Kandidatin bzw. Kandidat der Wunschpartei maximal zwei möglich

Veröffentlichung
Montag, 07.10.2019, 10:58 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Landtagswahl
Redaktion
Wolfgang Hollenstein

Bregenz (VLK) – Vorarlbergs Wahlberechtigte können bei der Landtagswahl fünf Vorzugsstimmen vergeben – mehr als bei der vergangenen Nationalratswahl. Wichtig für die korrekte Zuweisung von Vorzugsstimmen ist dabei, dass diese nur an Kandidatinnen bzw. Kandidaten gehen dürfen, die der gewählten Wunschpartei angehören. Andernfalls sind diese Vorzugsstimmen ungültig. Weiters können einer Kandidatin bzw. einem Kandidaten maximal zwei Vorzugsstimmen übertragen werden. Ein Streichen von Wahlwerbenden ist nicht möglich.

Haben Kandidatinnen bzw. Kandidaten genügend Vorzugsstimmen erhalten, überholen sie vor ihnen gereihte Wahlwerbende. Wie viel dafür notwendig sind, wird in Vorarlberg auf der Grundlage eines Wahlmodells berechnet, das sowohl die Listenreihung als auch die Anzahl der erreichten Vorzugsstimmen berücksichtigt. Daneben besteht bei Vorliegen ausreichender Vorzugsstimmen (24 % der Parteistimmen) die Möglichkeit des Erhalts eines Vorzugsstimmenmandats. Alle Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf dem Stimmzettel, welcher Anfang dieser Woche an alle Wahlberechtigten versendet wurde.

Mit der Möglichkeit der Vergabe mehrerer Vorzugsstimmen erhalten Vorarlbergs Wahlberechtigte mehr Mitsprache darüber, welche Personen in den Landtag einziehen. 2014 ist das Vorzugsstimmensystem bei der Vorarlberger Landtagswahl entsprechend reformiert worden.

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