Presseaussendung · 06.09.2019 Nationalratswahl: „Amtliche Wahlinformation“ für alle Wahlberechtigten Versand der Wahlunterlagen in den nächsten Tagen – enthalten Angaben über das zuständige Wahllokal und die Wahlzeit

Veröffentlichung
Freitag, 06.09.2019, 08:58 Uhr
Themen
Politik/Wahlen/Nationalratswahl
Redaktion
Praktikant Landespressestelle

Bregenz (VLK) – Zwischen Montag, 9. September, und Freitag, 13. September 2019, werden die Wahlunterlagen für die Nationalratswahl am 29. September 2019 an alle Wahlberechtigten versandt. Darin enthalten sind die „Amtliche Wahlinformation“ sowie alle wichtigen Details rund um die Wahl.

In den nächsten Tagen erhalten alle wahlberechtigten Vorarlbergerinnen und Vorarlberger mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg ihre „Amtliche Wahlinformation“ (auch als „Wahlausweis“ bekannt) für die Nationalratswahl zugestellt.

Beantragung einer Wahlkarte

Für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet (www.wahlkartenantrag.at) kann der persönliche Zahlencode verwendet werden, der in den Wahlunterlagen abgedruckt ist. Darüber hinaus befindet sich in den Unterlagen ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung. Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt – auch auf diese Art die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.

Auf der „Amtlichen Wahlinformation“ sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit ersichtlich, ebenso persönliche Angaben über die wahlberechtigte Person. Die Vorlage dieses Abschnittes im Wahllokal erleichtert den Arbeitsablauf der Wahlbehörde. Ist dieser am Wahltag nicht mehr verfügbar, kann die Auskunft über die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals bei der Gemeinde eingeholt oder im Internet auf www.vorarlberg.at/nationalratswahl abgerufen werden.

Identitätsprüfung im Wahllokal

Wie bei jeder Wahl muss die Wahlbehörde eine Identitätsfeststellung bei den Wählerinnen und Wählern vornehmen. Als Dokument zum Nachweis der Identität kommen insbesondere ein Personalausweis, Pass, Führerschein oder jeder andere amtliche Lichtbildausweis in Frage. Die „Amtliche Wahlinformation“ kann nicht als Identitätsnachweis herangezogen werden.

Wahl-Hotline des Landes

Für nähere Auskünfte zur Nationalratswahl kann das zuständige Wohnsitzgemeindeamt oder die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline des Landes unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr kontaktiert werden. Auch können per E-Mail an wahlinfo@vorarlberg.at Fragen zur Wahl gestellt werden. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at erhältlich.

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