Medieninformation Montag, 01.04.2019, 15:09 Landesrat Gantner: Mehr Transparenz bei Tiertransporten Tiere schützen und heimische Bauern stärken

Bregenz (VLK) – Die Aktivitäten des Landes Vorarlberg zeigen erste Wirkung. Nach den Vorstößen Vorarlbergs, die EU-Tiertransportbestimmungen auch europaweit gleich zu praktizieren, hat das zuständige Bundesministerium jetzt von den Gesprächen mit Rom und Südtirol sowie der negativen Stellungnahme der EU-Kommission am vergangenen Freitag berichtet, wonach die Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten auf der Sammelstelle in Bozen nicht garantiert werden kann. Im Hinblick darauf wird im Land ab sofort wie folgt gehandelt: Eine Abfertigung von Tieren im Rahmen eines Kurzstreckentransportes durch die Vorarlberger Veterinärbehörde erfolgt nur mehr dann, wenn in den Transportpapieren der endgültige Bestimmungsort in Italien angegeben ist. Und für Tiertransporte nach Bergheim/Salzburg gilt, dass etwaige Sammelstellen in Vorarlberg in den Transportpapieren ausdrücklich angeführt sein müssen.

"Damit ist sichergestellt, dass jede Transportminute und alle Aufenthalte in Sammel- und Versorgungsstellen lückenlos angegeben werden müssen", so Landesrat Christian Gantner. Er ist froh, dass nach monatelanger schwieriger Diskussion jetzt endlich Klarheit herrscht und Bewegung in die Gespräche gekommen ist. "Wir werden auch weiterhin nicht müde werden, mehr Transparenz in das europäische Tiertransportwesen zu bringen. Wir verlangen das auch vom Bund und den anderen EU-Mitgliedstaaten", sagt Gantner.

Vorarlberg nimmt Vorreiterrolle ein

Es werde weiterhin auf eine nachvollziehbare Transportlogistik geachtet, damit die Vorarlberger Bäuerinnen und Bauern sicher sein können, dass beim Transport vom Bauernhof zum Zielbetrieb alle europäischen Gesetze und Standards eingehalten werden. "Wir gehen hier einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Unsere Bäuerinnen und Bauern zeigen damit eindrucksvoll, wie wichtig ihnen ihre Tiere sind und dass sie kein Verständnis dafür haben, wenn im Ausland versucht wird, die Transportzeit womöglich mit Tricks zu verlängern", so Landesrat Gantner.

In diesem Zusammenhang stellt Gantner klar, dass grundsätzlich das Tiertransportwesen zum einen in der EU-Tiertransportverordnung und zum anderen im Bundes-Tiertransportgesetz geregelt ist und die Zuständigkeit somit auf europäischer Ebene bzw. beim Sozialministerium liegt. Fest steht auch, dass von Vorarlberg keine Langstreckentransporte von Schlacht- und Nutztieren abgefertigt werden.

Weiters wird in den nächsten Tagen eine Task Force "Tiertransporte" im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet, welcher insbesondere die Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten obliegt, wie Tiertransporte aus Vorarlberg weiter reduziert und unbedingt erforderliche Transporte unter vollständiger Einhaltung der Tiertransportvorschriften durchgeführt werden können. Zudem soll diese Task Force Empfehlungen für Alternativvarianten in den Kernbereichen Landwirtschaftliche Produktion, Vermarktung von Zucht- und Nutztieren sowie Fleischerzeugung und -vermarktung erarbeiten.

Redaktion
Gerhard Wirth

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