Presseaussendung · 17.02.2019 Nachrüsten von Fahrradabstellanlagen erneut gefördert LR Rauch: „Fahrradfahren beginnt beim Fahrradparken“- Förderung für Betriebe, Vereine und Gemeinden erneut verlängert

Veröffentlichung
Sonntag, 17.02.2019, 10:00 Uhr
Themen
Mobilität/Fahrrad/Rauch
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – AlltagsradlerInnen kennen meist die Ärgernisse mit nassen Sätteln, verbogenen Felgen oder gar gestohlenen Fahrrädern. Gerade ältere Abstellanlagen erfüllen die notwendigen Qualitätsstandards für Fahrradparken nicht. Das Land Vorarlberg fördert deshalb auch heuer jeden Abstellplatz, der an älteren Gebäuden nachgerüstet wird, mit 200 Euro, informiert Mobilitätslandesrat Johannes Rauch: „Gemeinden, Betriebe und Vereine können die Förderung beim Land Vorarlberg unbürokratisch beantragen“.

Wer von der Haustür zum Fahrrad einen Umweg einlegen muss oder sein Fahrrad nicht im Trockenen abstellen kann, fährt oft gar nicht.Fahrradfahren beginnt beim Fahrradparken“, betont Landesrat Rauch: „Wir  wollen jenen, die schon mit dem Rad unterwegs sind, ideale Bedingungen bieten. Zudem hoffen wir durch Bereitstellung guter Infrastuktur, immer mehr Menschen dazu motivieren zu können, immer öfter das Fahrrad als Verkehrsmittel zu wählen“. Mit der Förderung sollen insbesondere Wohnbauträger, ArbeitgeberInnen und Gemeinden motiviert werden, noch stärker in gute Abstellanlagen zu investieren.

Förderung verdoppelt

Die zusätzliche Förderung aus Landesmitteln beträgt 200 Euro pro Abstellplatz, ist aber mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Landesförderung ist seit 1. Jänner 2019 in Kraft und auf ein Jahr ausgelegt. Gefördert wird seit 2016, zunächst als Top-Up Förderung zusätzlich zu einer entsprechenden Bundesförderung. Seit deren Ende im Sommer 2018 fördert das Land die Sanierung von Fahrradabstellanlagen eigenständig und doppelt so hoch wie zuvor: Mit 200 statt 100 Euro pro Abstellplatz.

Facts zur Förderung:

  • Förderfähig sind Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums (Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden.

  • Maximal können Abstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.

  • Abstellanlagen müssen an Gebäuden errichtet werden, die vor dem 1. Jänner 2001 errichtet wurden. Ausschlaggebend ist der letztgültige Baubescheid.

  • Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine

  • Die Landesförderung beträgt pro Abstellplatz 200 Euro, ist aber mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

  • Förderrichtlinie des Landes: https://vorarlberg.at/documents/21336/80850/Richtlinie+Sanierung+Fahrradparken/1bfcb0cd-1024-48de-9daa-cc3770a2c895

  • Einreichungen sind bis 31. Dezember 2019 möglich.

Weitere Informationen: www.vorarlberg.at/fahrrad 

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