Presseaussendung · 06.12.2018 LH Wallner: „Verfassungsreform bringt mehr Länderkompetenz“ Verfassungsausschuss stimmt Kompetenzbereinigungspaket zu. Landeshauptmann sieht wichtigen Schritt für „mehr Kompetenzen und Verantwortung für die Länder“

Veröffentlichung
Donnerstag, 06.12.2018, 15:52 Uhr
Themen
Politik/Föderalismus/Kompetenzentflechtung/Wallner
Redaktion
Simon Kampl

Bregenz (VLK) – Landeshauptmann Markus Wallner zeigt sich erfreut über das Paket zur Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern, welches heute (Donnerstag, 6. Dezember) den Verfassungsausschuss passierte. "Der Vorstoß der Landeshauptleute zur Verfassungsreform wird nun umgesetzt“, so der Landeshauptmann. Die Reform bringe insgesamt „mehr Kompetenzen und Verantwortung für die Länder“ zeigt sich Wallner zufrieden mit der beschlossenen Beseitigung des Kompetenz-Wirrwarrs.

Das Kompetenzbereinigungspaket sei eine große Chance für eine einfachere und klarer strukturierte Aufgabenzuteilung zwischen Bund und Ländern, verdeutlicht der Landeshauptmann die Intention hinter der Reform. Der Ansatz laute: "Weg mit Doppelgleisigkeiten, hin zu klaren Kompetenzen". Im Zentrum stehe die Beseitigung des Kompetenz-Wirrwarrs in mehreren wichtigen Politikbereichen, weitere müssten folgen, so Wallner.

Kinder- und Jugendhilfe wird nach Abschluss von 15a-Vereinbarung verländert

Die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Bedenken in Sachen Kinder- und Jugendhilfe konnten mit einem von den Bundesländern Vorarlberg und Wien erarbeiteten Vorschlag zu einer 15a-Vereinbarung ausgeräumt werden, so Wallner. "Vorarlberg und Wien haben federführend eine Lösung ausgearbeitet, der alle Länder und nun auch der Verfassungsausschuss im Nationalrat zugestimmt haben. Am hohen Qualitätsniveau im Bereich der Kinder-und Jugendhilfe wird sich damit auch in Zukunft nichts ändern – im Gegenteil".

Die Kompetenzbereinigung im Detail

Aufbauend auf den wichtigen Vorbeschlüssen bei den Tagungen in Alpbach und Feldkirch werden nun die Materien Bodenreform, Pflanzenschutz gegen Krankheiten und Schädlinge, Volkspflegestätten, Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge, Gesundheitliche Anforderungen für Kurorte und Kuranstalten und Natürliche Heilvorkommen in den selbstständigen Wirkungsbereich der Länder (Art. 15 BV-G) verschoben.

Im Gegenzug dazu soll für die Bevölkerungspolitik und öffentlichen Einrichtungen zur außergerichtlichen Vermittlung von Streitigkeiten zukünftig der Bund zuständig sein. Das Arbeiterrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte soll in den Art. 11 B-VG wandern. 


Die Kompetenzzuordnungen für die Bereiche Elektrizitätswesen, Heil- und Pflegeanstalten sowie die Frage der Verfahrenskonzentrationen werden derzeit noch in einer politischen Bund/Länder-Arbeitsgruppe einer Lösung zugeführt.

Wegfall von gegenseitigen Zustimmungsrechten

Weiters werden gegenseitige Blockademöglichkeiten von Bund und Ländern abgeschafft. Das bedeutet, dass verschiedene wechselseitiger Zustimmungsrechte, wie etwa das Zustimmungsrecht der Bundesregierung hinsichtlich der Organisation des Amtes der Landesregierung oder bei der Bestellung des Landesamtsdirektors sowie bei Änderungen in den Sprengeln der politischen Bezirke bzw. Bezirksgerichte, zukünftig aufgehoben werden.

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