Medieninformation Donnerstag, 18.10.2018, 13:31 Klarstellung in Sachen Tiertransporte Erlass des Gesundheitsministeriums eingetroffen
Bregenz (VLK) – Laut Landesrat Christian Gantner ist mit heutigem Tag (Donnerstag, 18. Oktober) der seit längerem erwartete Erlass des zuständigen Gesundheitsministeriums mit Klarstellungen zu den Kälbertransporten eingetroffen. Die sind notwendig geworden, weil insbesondere Tierschutzorganisationen immer wieder die gängige Transportpraxis kritisiert haben.
Der Erlass unterscheidet klar zwischen Transporten innerhalb Österreichs und grenzüberschreitenden Transporten. Bei diesen wiederum ist zu unterscheiden zwischen Kurzstreckentransporten bis zu acht Stunden und Langstreckentransporten über acht Stunden.
Aus gegebenem Anlass wird festgehalten, dass die Veterinärbehörde nur dann den Gesamttransport bis z.B. Spanien zu kontrollieren hat, wenn der im Begleitpapier zum Tiertransport genannte Zielort tatsächlich in Spanien liegt. Wenn der Zielort hingegen in einem anderen Land liegt (z.B. Bozen/Italien) und die Tiere von dort zu einem späteren Zeitpunkt weitertransportiert werden, liegen zwei getrennte Transporte vor. Die österreichische Veterinärbehörde ist nur für den ersten Transport bis zum ersten Zielort außerhalb Österreichs zuständig. Die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen bei einem allenfalls anschließenden Weitertransport liegt bei den dort zuständigen Behörden.
Ziel dieser Kontrollen muss es sein, die in der EU-Transportverordnung angegebenen maximalen Beförderungszeiten nicht zu überschreiten bzw. vorgesehene Pausen auch tatsächlich einzuhalten.
Bei der Veterinärbehörde zeigt man sich über den Erlass erleichtert. "Die Rechtmäßigkeit unserer Vorgangsweise bei der Abfertigung von Tiertransporten in Vorarlberg ist damit bestätigt", betont Landesveterinär Norbert Greber. Damit ist auch klargestellt, dass Tiertransporte nach Bozen/Italien keine Langstrecken-, sondern Kurzstreckentransporte sind. Die verständliche Kritik von Tiertransportgegnern sollte sich nicht gegen Transporteure und Amtstierärzte richten, die im gegebenen Rechtsrahmen korrekt vorgehen. Wenn die Zahl der Langstreckentransporte sinken soll, dann über Druck auf die EU-Kommission, das Regelwerk in der EU-Tiertransportverordnung anzupassen.
- Redaktion
- Gerhard Wirth