Presseaussendung · 28.09.2018 "Stimme erheben für die Anliegen der Frauen" Landesrätin Wiesflecker ruft zur Unterstützung des Frauenvolksbegehrens auf

Veröffentlichung
Freitag, 28.09.2018, 16:58 Uhr
Themen
Politik/Frauen/Volksbegehren/Wiesflecker
Redaktion
Gerhard Wirth

Hohenems (VLK) – Bei ihrem Besuch der Diskussionsveranstaltung "Ihre Arbeit! Ihr Verlust? Die Arbeitswelt im Fokus des Frauenvolksbegehrens" am Freitag, 28. September, in Hohenems appellierte Landesrätin Katharina Wiesflecker nochmals für die Unterstützung des Volksbegehrens, das von 1. bis 8. Oktober für alle Wahlberechtigten zur Unterschrift aufliegt: "Es gilt die Stimme für die Anliegen der Frauen zu erheben und frauenrelevante Themen politisch zur Diskussion zu bringen. Und es gilt die nächste Generation zu sensibilisieren, denn viele der heute jungen Menschen glauben, dass Gleichstellung schon längst erreicht wurde."

Wiesflecker erinnerte an das erste Frauenvolksbegehren im Jahr 1997, das von fast 650.000 Menschen – über elf Prozent der Wahlberechtigen – unterschrieben wurde. Von den darin aufgestellten elf Forderungen wurden nur zwei erfüllt, nämlich das zweijährige Karenzgeld für alle Alleinerzieherinnen und die Tatsache, dass das Pensionsalter für Frauen bis jetzt nicht mehr angehoben worden.

"Es gab vermutlich nie einen besseren Zeitpunkt als heute für ein weiteres Frauenvolksbegehren", sagte Landesrätin Wiesflecker mit Verweis auf die Frauenpolitik der Bundesregierung, die die Frauenagenden im Familienministerium angesiedelt hat. "Frauen werden also nach wie vor primär als FamilienversorgerInnen wahrgenommen. Und das ohnehin nie sehr hohe Budget der Frauenministerin wurde nochmals gekürzt", so Wiesflecker.

Die neun Forderungen des aktuellen Volksbegehrens geben Einblick in konkrete schwierige Lebenslagen von Frauen, darüber werden auch gesellschaftlich benachteiligte Strukturen sichtbar. Beispielsweise verdienen nach wie vor Frauen um 38 Prozent weniger als Männer. "Es geht immer noch um das Ziel einer menschengerechten Zukunft", betonte Wiesflecker. Die Forderungen in Kurzform:

- Macht teilen

- Einkommensunterschiede beseitigen

- Arbeit verteilen

- Armut bekämpfen

- Wahlfreiheit ermöglichen

- Selbst bestimmen

- Vielfalt leben

- Gewalt verhindern

- Schutz gewähren

Die Eintragungsfrist für das Frauenvolksbegehren ist von 1. bis 8. Oktober 2018. Wurde bereits eine Unterstützungsunterschrift geleistet, zählt schon diese. Alle Wahlberechtigten ab 16 Jahren können das Volksbegehren unterstützen, bei jedem Gemeindeamt mit amtlichem Lichtbildausweis, unabhängig von der Wohnsitzgemeinde, per BürgerInnenkarte oder per Handy-Signatur.

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