Presseaussendung · 24.08.2016 Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes Gesetzesentwurf liegt bis zum 9. September zur Einsicht bereit

Veröffentlichung
Mittwoch, 24.08.2016, 08:28 Uhr
Themen
Recht/Gesetzgebung/Antidiskriminierung
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zur Begutachtung versandt. Der Gesetzesentwurf kann bis zum 9. September 2016 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge abgeben.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die EU-Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmer/innen im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, im Landesrecht umgesetzt werden. Dazu wird im Wesentlichen der Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes auf Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit bei Ausübung der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie auf ungerechtfertigte Einschränkungen und Behinderungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Recht der Europäischen Union erweitert.

   Im Wesentlichen gelten daher die Regelungen des Antidiskriminierungsgesetzes (insbesondere jene über den Rechtsschutz) künftig auch für Arbeitnehmer/innen der Europäischen Union (oder deren Familienangehörige), die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert werden. Abgesehen von der Verpflichtung, Informationen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zu veröffentlichen und proaktiv bereitzustellen (diese Aufgabe wird der Landesregierung übertragen), werden die Aufgaben der Stelle zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Unterstützung von Arbeitnehmern der Union und ihrern Familienangehörigen grundsätzlich auf den Landesvolkswanwalt als Antidiskriminierungsstelle übertragen. Zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Landesvolkswanwalt zudem einen Monitoringausschuss einrichten.

Der Gesetzesentwurf ist auch unter www.vorarlberg.at abrufbar.

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