Presseaussendung · 20.05.2015 Steuerreform - wichtige Nachbesserungen für Familien und Tourismus LH Wallner und LSth. Rüdisser: "Steuerreform bringt massive Entlastung für breite Bevölkerungsgruppen"

Veröffentlichung
Mittwoch, 20.05.2015, 14:02 Uhr
Themen
Finanzen/Wirtschaft/Steuerreform/Wallner/Rüdisser
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Nachverhandlungen zur Steuerreform haben aus Sicht von Landeshauptmann Markus Wallner und Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser zu einem positiven Ergebnis geführt: "Gerade für Familien und Tourismus konnten wichtige Nachbesserungen erreicht werden". Betriebsübergaben im Familienbereich bleiben gesichert. Mit den Änderungen bei der Abschreibungsdauer und der Mehrwertsteuer konnte eine zentrale Forderung der Tourismuswirtschaft erfüllt werden. Ein weiteres, wichtiges Ergebnis: Ehepartner werden im Erbfall von der Grunderwerbssteuer befreit.

Wallner und Rüdisser begrüßen die Steuerreform, "weil sie eine massive Entlastung für breite Bevölkerungsgruppen mit sich bringt. Mit den Nachbesserungen konnten jetzt einige Härtefälle entschärft werden." Dies betrifft u.a. die Grunderwerbssteuer bei Betriebsübergaben. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer wird künftig ein Immobilienpreisspiegel herangezogen. Vom jeweilig ermittelten Wert werden dann 30 Prozent abgezogen. Außerdem wird es einen Freibetrag von 900.000 Euro geben, die weiteren Steuersätze werden gestaffelt (0,5 Prozent bis 250.000 Euro, 2 Prozent bis 400.000 und 3,5 Prozent über 400.000). Als Alternative kann auch eine Deckelung mit 0,5 Prozent des ermittelten Wertes herangezogen werden. "Die Betriebsübergabe in der Familie bleibt damit leistbar", betont Landesstatthalter Rüdisser.

Nachbesserungen auch für Familien

  
Bei den Nachverhandlungen zur Grunderwerbssteuer konnten auch Verbesserungen für Familien erzielt werden:  Von der Bemessungsgrundlage werden 30 Prozent abgezogen und dann gibt es je nach Wert eine Staffelung (0,5 Prozent von 250.000, 2 Prozent für die nächsten 150.000 und darüber hinaus 3,5 Prozent). Wenn den Eltern ein Wohnrecht eingeräumt wird, wird das zudem in Abzug gebracht. "Das senkt den Wert ganz deutlich unter den Verkehrswert, nämlich oft bis unter die Hälfte", betont der Landeshauptmann. Weiters werden Ehegatte oder Gattin im Erbfall von der Grunderwerbssteuer gänzlich befreit. "Das ist ganz neu und eine echte Verbesserung", so Wallner. Wenn an mehrere Kinder weitergegeben wird, kann geteilt werden und damit greift der niedrige 0,5 Prozentsatz.

Abschreibungen und Mehrwertsteuer – wesentliche Verbesserungen erreicht

  
Auch die von Tourismus-Vertretern geforderten Änderungen im Bereich der Abschreibungsdauer konnte erfolgreich durchgesetzt werden. So soll die ursprünglich angedachte 40-jährige Abschreibungsdauer nur für die Gebäudehülle (Mauerwerk, Dachstuhl etc.) gelten. Für andere Güter und Sachgegenstände wie z.B. Maschinen aber auch Fliesen, Bäder, Küchen, Haustechnik etc. ist je nach Nutzungsdauer eine Abschreibungsdauer von sieben bis zwanzig Jahre vorgesehen.

   Zudem soll es in Zukunft für Tourismus-Betriebe möglich sein, Logis und Verpflegung einzeln auszuweisen. Für Übernachtungen gilt demnach ein Mehrwertsteuersatz von 13 Prozent, für die Verpflegung ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent. "Das ist vor allem für die Klein-und Mittelbetriebe sehr wichtig. "Damit ist die Wettbewerbsfähigkeit gerade für unsere Klein- und Mittelbetriebe in Hinblick auf die internationale Konkurrenz weiterhin gewährleistet", sagt Landesstatthalter Rüdisser.

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