Presseaussendung · 05.01.2015 EVTZ-Gesetz in der Begutachtung Änderungsvorschläge bis 16. Jänner 2015 möglich

Veröffentlichung
Montag, 05.01.2015, 09:27 Uhr
Themen
Recht/Landesgesetz/Begutachtung
Redaktion
Gerhard Wirth

Bregenz (VLK) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten EVTZ-Gesetzes (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit) zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 16. Jänner 2015, bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Aufgrund einer Änderung der EVTZ-Verordnung der EU ist es erforderlich, die landesgesetzlichen Begleitregelungen anzupassen. Die dafür im EVTZ-Gesetz relevanten Änderungen betreffen insbesondere den Kreis der potentiellen Mitglieder – so könnte künftig beispielsweise auch ein Energieversorger wie die VKW einem EVTZ angehören –, weiters die Teilnahme von Mitgliedern aus Drittstaaten (z.B. Schweiz oder Liechtenstein) sowie Änderungen des Genehmigungsverfahrens.

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