Medieninformation Mittwoch, 09.11.2011, 08:49
Vorarlberg weitet Stipendium für Studierende aus
Wegen Kürzung der Familienbeihilfe des Bundes
Bregenz (VLK) - Zu den zahlreichen Studierenden in Österreich, die von der Kürzung der Familienbeihilfe des Bundes betroffen sind, zählen auch viele Vorarlberger Studierende. "Durch eine Ausweitung des Stipendiums aus Landesmitteln und aus Mitteln der Dr Otto Ender-Studienstiftung können von der Kürzung betroffene Vorarlberger Studierende ab sofort eine Förderung erhalten", teilt Landesrätin Andrea Kaufmann mit. Studierende erhalten 500 Euro pro Jahr. "Damit möchten wir die Kürzungsmaßnahmen des Bundes zumindest teilweise kompensieren", betont die Landesrätin.
Mit 1. Juli 2011 wurde die maximale Bezugsdauer für die Familienbeihilfe des Bundes mit dem vollendeten 24. Lebensjahr begrenzt. Damit wurde der Bezug um zwei Jahre gekürzt, bisher galt das 26. Lebensjahr als Obergrenze. Die Einbußen, die durch die Kürzung eintreten, belaufen sich pro Studierende/r durchschnittlich auf rund 2.650 Euro pro Jahr. Bei diesem Betrag handelt es sich um die durchschnittliche Höhe der Familienbeihilfe inkl. Kinderabsetzbetrag. Ausgenommen von dieser Kürzung sind Studierende längerer Studien (Dauer von mindestens zehn Semestern) oder Studierende, die den Präsenz- bzw. Zivildienst oder eine freiwillige soziale Hilfstätigkeit geleistet haben. Für diese Studierenden ist ein Bezug bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich.
500 Euro vom Land
Durch eine Ausweitung des Stipendiums aus Landesmitteln und aus Mitteln der Dr Otto Ender-Studienstiftung können von der Kürzung betroffene Vorarlberger Studierende ab sofort eine Förderung erhalten. Die Unterstützung des Landes besteht aus einem Förderbeitrag pro Jahr in Höhe von 500 Euro. Bisherige Landesstipendienbezieher, die von der Kürzung der Familienbeihilfe betroffen sind, können diesen Betrag zusätzlich erhalten.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Landesförderung sind unter anderen ein Hauptwohnsitz in Vorarlberg seit mindestens drei Jahren sowie soziale Bedürftigkeit, dies bedeutet eine Bemessungsgrundlage (Familieneinkommen abzüglich Absetz- und Freibeträge) von maximal 35.000 Euro pro Jahr. Studierende, die eine Studienbeihilfe des Bundes erhalten, können die Landesförderung nicht beziehen, da die Kürzung der Familienbeihilfe bereits bei der Berechnung der Studienbeihilfe berücksichtigt wird. Dasselbe gilt für Studierende, die älter als 26 Jahre sind und deshalb keine Familienbeihilfe erhalten, sowie für Studierende, die aus sonstigen Gründen (zB kein günstiger Studienerfolg) keine Familienbeihilfe erhalten.
Weitere Informationen zur Ausweitung des Landesstipendiums sind in der Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung (Tel. 05574/511-22213, e-Mail: wissenschaft@vorarlberg.at) im Amt der Vorarlberger Landesregierung erhältlich.
- Redaktion
- Thomas Mair