Presseaussendung · 03.04.2024 Sorgsamer Umgang mit Grund und Boden LR Tittler: Konsequente Raumplanungspolitik in Vorarlberg wird fortgesetzt

Veröffentlichung
Mittwoch, 03.04.2024, 17:10 Uhr
Themen
Raumplanung/Bodenstrategie/Tittler
Redaktion
Thomas Mair

Bregenz (VLK) – Die Flächeninanspruchnahme ist in Vorarlberg im Ländervergleich gering, teilt Landesrat Marco Tittler in einer Anfragebeantwortung mit. Bei der Flächeninanspruchnahme liegt Vorarlberg mit einem Wert von 413 m² pro Einwohner nach Wien an zweiter Stelle, der Österreichdurchschnitt liegt bei 629 m² pro Einwohner. Dies zeigt das im vergangenen Jahr eingeführte österreichweite Monitoringsystem zur Erfassung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung.

Zur Flächeninanspruchnahme werden Verkehrsflächen, Siedlungsflächen, Freizeit- und Erholungsflächen sowie Ver- und Entsorgungsflächen gezählt. Von den in Anspruch genommenen Flächen sind in Vorarlberg rund 58,5 Prozent versiegelt (das entspricht rund 97 km²). Ab dem Jahr 2025 sollen belastbare Zahlen für die jährliche Entwicklung der Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung vorliegen, die einen Vergleich auf Länder-, Bezirks- und Gemeindeebene ermöglichen.

„Der sorgsame Umgang mit Grund und Boden ist seit vielen Jahren ein Grundprinzip der Vorarlberger Raumplanungspolitik“, betont Tittler. So werden Freiräume beispielsweise bereits seit den 1970er Jahren landesweit per Verordnung geschützt. Raumplanung bedeutet aber auch immer Interessensausgleich. Die Gegebenheiten unterscheiden sich dabei in den einzelnen Bundesländern deutlich, weshalb für eine umfassende Beurteilung genaue Kenntnisse der regionalen Rahmenbedingungen unverzichtbar sind. 

Konsequente Raumplanungspolitik in Vorarlberg wird fortgesetzt

Die Inanspruchnahme von Flächen hat in Vorarlberg trotz starker Bevölkerungszunahme und Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Das ist das Ergebnis einer konsequenten Raumplanungspolitik, die auf dem Raumbild 2030 als strategisches Dokument, dem Raumplanungsgesetz mit den entsprechenden Zielen, der befristeten Widmung, den Verdichtungszonen, den Vorbehaltsflächen für leistbaren Wohnraum, den Vorgaben für Einkaufszentren sowie den weiteren Landesraumplänen, den Räumlichen Entwicklungsplänen (REP’s), der regionalen Zusammenarbeit sowie den Förderungen für die Erarbeitung von Strategien und Konzepten basiert.

Die Landesregierung bekennt sich zudem zur Österreichischen Bodenstrategie – Landesrat Tittler: „Der kürzlich erfolgte Beschluss der Bodenstrategie zeigt, dass sich die Länder und Gemeinden als für Raumplanung zuständige Stellen zur Strategie als Expertenpapier bekennen und das Handeln in der Raumplanung danach ausrichten. Die inhaltliche Arbeit muss und wird selbstverständlich auf der Landes- und Gemeindeebene konsequent weiter umgesetzt“. 
 

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