Presseaussendung · 09.04.2024 LH Wallner: „Schutz von Mensch und Nutztier an oberster Stelle“ Wolfsmanagementverordnung zur Regelung des Wolfs in Vorarlberg beschlossen

Veröffentlichung
Dienstag, 09.04.2024, 14:00 Uhr
Themen
Tiere/Wolf/Wallner/Gantner
Redaktion
Martina Hämmerle

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung hat heute (9. April) mehrheitlich die Wolfsmanagementverordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Aufrechterhaltung der Alpbewirtschaftung beschlossen. Damit sollen der Siedlungsraum geschützt und auch Schäden an Nutztierbeständen durch den Wolf verhindert werden, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Christian Gantner: „Mit der eigenständigen Wolfsmanagementverordnung auf Landesebene reagieren wir präventiv auf künftige Gefahrensituationen, die sich aus der Rückkehr und Ausbreitung des Wolfes für die Bevölkerung und die Alpbewirtschaftung im Land ergeben.“ Die neue Verordnung regelt die Möglichkeit zur rechtskonformen Entnahme von Wölfen.

„Nicht nur in unseren Nachbarländern, auch hier in Vorarlberg nimmt die Präsenz der Wölfe zu. Die heute beschlossene Verordnung wird sicherstellen, dass sowohl der Mensch als auch Nutztiere bestmöglich vor dem Wolf geschützt werden“, erklärte Wallner. Der Wolf breitet sich im mitteleuropäischen Raum immer weiter aus. Vor allem in der Schweiz und in Deutschland gibt es bereits zahlreiche Rudel. In der Schweiz sind derzeit über 30 Wolfsrudel nachgewiesen, alleine im Kanton Graubünden leben aktuell zwölf Rudel, elf davon haben sich 2023 fortgepflanzt und es kamen 51 Welpen zur Welt. Aufgrund der Grenznähe machen sich die Auswirkungen dieses Zuwachses auch in Vorarlberg immer stärker bemerkbar. Trat der Wolf bisher meist nur vorübergehend und als Einzeltier in Erscheinung, zeichnen sich gegenwärtig erste Ansiedelungsversuche ab. Derzeit ist das Vorkommen von fünf bis sechs Wölfen, die sich in Vorarlberg aufhalten, bestätigt. 

Bevölkerung und Nutztiere schützen
Die Wolfsmanagementverordnung solle insbesondere die rechtskonforme Entnahme von Risiko- und Schadwölfen erleichtern, um den Schutz von Mensch und Nutztier zu gewährleisten, so der Landeshauptmann. Im Wesentlichen werden mit der Erlassung der Wolfsmanagementverordnung folgende Themenbereiche geregelt:
•    Festlegung von behördlichen Maßnahmen zum Management insbesondere von Risiko- und Schadwölfen
•    Festlegung von Gebieten, in denen Herdenschutz mittels Einzäunung der Nutztiere faktisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist (sogenannte Weideschutzgebiete)
•    Festlegung von Melde- und Berichtspflichten

„Klar ist, dass der Wolf im besiedelten Raum nichts verloren hat. Durch die neue Verordnung ist ein rasches, konsequentes und rechtssicheres Handeln im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung möglich und es sind wichtige Rahmenbedingungen für einen sicheren Alpsommer 2024 geschaffen“, so Wallner und Gantner. Wölfe, die die Scheu vor dem Menschen oder menschlichen Siedlungsräumen verloren haben und damit ein Risiko für die Bevölkerung darstellen, können nun leichter entnommen werden.
Auch im Hinblick auf den kommenden Alpsommer sei die Verordnung wichtig, sind sich Wallner und Gantner einig. „Im letzten Jahr hatten wir insgesamt neun dramatische Rissereignisse mit 19 getöteten Nutztieren im Land. Mit Blick auf die Risszahlen in den benachbarten Regionen Graubünden und Tirol ist klar, dass wir in Vorarlberg bereits frühzeitig, bevor es zu solchen Verhältnissen kommt, reagieren und wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um unsere Nutztiere zu schützen“, bekräftigt Gantner.  

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