Presseaussendung · 03.04.2024 LH Wallner: „KIM-V bleibt weiterhin Hemmschuh für Eigentumserwerb!“ Landeshauptmann Wallner bei Landeshauptleutekonferenz in Niederösterreich

Veröffentlichung
Mittwoch, 03.04.2024, 14:34 Uhr
Themen
Politik/Föderalismus/Landeshauptleutekonferenz/Wallner
Redaktion
Mathias Bertsch

St. Pölten (VLK) – Die Leistbarkeit von Wohneigentum und damit verbunden die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) stand heute (3. April) im Mittelpunkt der Landeshauptleutekonferenz in Niederösterreich. „Die KIM-V ist weiterhin ein Hemmschuh für alle jungen Leute in Vorarlberg, die sich Eigentum aufbauen wollen“, betonte Landeshauptmann Markus Wallner. Es sei an der Zeit, die Verordnung aufzuheben. Die überbordenden Auflagen verhindern Bauvorhaben und damit dringend benötigten Wohnraum. Sie schwächen so auch die Bauwirtschaft im Land. Weitere Themen der Konferenz waren die Herabsetzung des Schutzstatus für den Wolf und die Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien – ohne dabei die Kompetenzen von Ländern und Gemeinden zu beschneiden.

Die Landeshauptleute haben sich bereits mehrfach mit der KIM-V und ihren negativen Auswirkungen insbesondere auf die Wohnbaufinanzierung, die Bau- und die Bankenbranche beschäftigt. Bereits im November verlangte die Landeshauptleutekonferenz „umgehend eine zielgerichtete Adaptierung und Lockerung der KIM-V für die Finanzierung von Wohnraum“. Die in Aussicht gestellte Anpassung der prozentuellen Ausnahmekontingente, mit der Banken mehr Flexibilität bei der Kreditvergabe erhalten sollen, war laut Landehauptmann Wallner „ein erster Anfang“. Denn nach wie vor erschweren bzw. verunmöglichen die strengen Vorgaben der KIM-V den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum und führen dazu, dass vermehrt Darlehen im Ausland aufgenommen werden. Landeshauptmann Wallner: „Diese extrem hohen Kredithürden sind für eine andere Zinssituation gemacht. So nimmt man gerade jungen Menschen die Chance, Wohn-Eigentum zu finanzieren und dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.“ Es gelte deshalb die Hürden zu senken und Wohneigentum zu unterstützen, statt zu verhindern. Wallner forderte: 

1.    Die KIM-V muss rasch aufgehoben werden.
2.    Das Gerichtsgebührengesetz muss geändert werden, damit die Eintragungsgebühr zum Erwerb des Eigentums beim erstmaligen Eigentumserwerb unbefristet entfällt. Der Freibetrag soll jedenfalls höher als 500.000 Euro sein und die Zeitdauer des verpflichtenden Hauptwohnsitzes an dem neuen Eigentum weniger als fünf Jahre betragen.
3.    Benötigt werden außerdem steuerliche Entlastungsmaßnahmen, wie etwa eine unbürokratische Absetzbarkeit von Kreditzinsen für Wohnraumschaffung. Dazu sind Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften aufzunehmen.

Wolf: Europäische Lösung liegt auf dem Tisch
Ein weiteres Thema der Landeshauptleutekonferenz waren die Schutzbestimmungen des Wolfes auf europäischer Ebene. Die Wolfspopulation hat sowohl in Europa als auch in Österreich in den letzten Jahren rasant zugenommen. „Die Rückkehr und Ausbreitung des Wolfes bedroht die Sicherheit der Bevölkerung und gefährdet die Alpwirtschaft. Es besteht dringender Handlungsbedarf“, erklärte Wallner. Hier sei eine gemeinsame europäische Lösung gefragt. Und die liege laut Wallner bereits auf dem Tisch: Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung des internationalen Rechtsrahmens zum Schutz der Wolfspopulation vorgelegt. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Wolf von Anhang II (streng geschützte Tierarten) in Anhang III (geschützte Tierarten) des Berner Übereinkommens zu überführen, was es der EU ermöglichen würde, die Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) anzupassen. Die Bundesländer haben in einer einheitlichen Länderstellungnahme den Vertreter bzw. die Vertreterin Österreichs im Rat bereits im Februar aufgefordert, dem Vorschlag der Kommission zuzustimmen. Die Änderung der Richtlinie kann nach der nächsten regulären Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention Ende 2024 erfolgen.

Verfahrensbeschleunigung für Pumpspeicherkraftwerke
Der fortschreitende Ausbau erneuerbarer Energien macht es notwendig, auch die Netzinfrastruktur weiterzuentwickeln. Damit dies rasch erfolgen kann, sind beschleunigte Genehmigungsverfahren ein Gebot der Stunde. Die Erlassung des für Anfang 2023 geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) könnte in diesem Sinne zu einer deutlichen Verfahrensbeschleunigung beitragen. Allerdings sieht das Gesetz, das vom Bundesministerium für Klimaschutz im Februar 2024 den Ländern vorgestellt wurde, bedeutende Änderungen im Anlagenrecht und Raumplanungsrecht vor. „Diese gehen zu Lasten der Länder. Eingriffe in unsere Kompetenzen, insbesondere bei der Raumplanung, sind klar abzulehnen“, wie Landeshauptmann Wallner ausführte. Als besonders problematisch sieht Wallner, dass für Pumpspeicherkraftwerke und bestimmte Wasserkraftanlagen kein „überragendes öffentliches Interesse“ bestehen soll: „Das ist absolut unverständlich. Wenn wir Klimaschutz und den Umstieg auf erneuerbare Energien ernst meinen, können wir nicht so viel kostbare Zeit mit langwierigen Verfahren vertrödeln.“
 

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